Rede von Dr. Ingo Friedrich anlässlich der Sitzung des Wirtschaftsbeirates der Stadt Nürnberg
Das neue Europa - Verfassung und Osterweiterung
Die großen Themen zum Jahreswechsel in Brüssel sind klar abgesteckt: Der Europäische Verfassungsvertrag und die Osterweiterung. Zwei wichtige Vorhaben, die aufs Engste miteinander verknüpft sind.
Der Konvent zur Reform der Europäischen Union (EU) hat diesen Sommer den Entwurf für einen Europäischen Verfassungsentwurf vorgelegt. Seit dem 4. Oktober wird dieser von der Regierungskonferenz unter dem Vorzeichen der anstehenden Erweiterung der EU beraten. Die EU muss ihre Institutionen auf eine neue Grundlage stellen, um auch nach der Osterweiterung im nächsten Jahr effizient und bürgernah arbeiten zu können. Das wird der Europäische Verfassungsvertrag leisten müssen. Die politische Führbarkeit der EU soll auch nach diesem Quantensprung in einer Union der 25 erhalten bleiben. Lassen Sie es mich bildlich ausdrücken: Das Haus Europa muss auf einem soliden Fundament stehen, wenn darin zusätzliche Stockwerke eingezogen werden sollen. Denn im Mai des kommenden Jahres werden planmäßig zehn Staaten Osteuropas und aus dem Mittelmeerraum in die Gemeinschaft aufgenommen.
Die Erweiterung der Europäischen Union ist eine einzigartige historische Gelegenheit, die Integration des Kontinents mit friedlichen Mitteln voranzutreiben und den Raum der Stabilität und des Wohlstands auf neue Mitglieder auszudehnen. Damit wird ein Schlussstrich gezogen unter eines der leidvollsten Kapitel der europäischen Geschichte. Europa hat - erstmals seit der jahrzehntelangen Spaltung des Kontinents durch den Eisernen Vorhang - die Chance, Frieden, Freiheit und Demokratie zu verwirklichen. Was wir bald miterleben die Überwindung von Jalta, 15 Jahre nach der Wiedervereinigung zweier ehemals getrennter deutscher Staaten: die "Wiedervereinigung Europas".
Im Juni 1993 verkündeten die Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen die politische Bereitschaft, die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder in den Kreis der EU-Länder aufzunehmen, knüpften dies jedoch an bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel:
- Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung,
- die Wahrung der Menschenrechte die Achtung und der Schutz der Minderheiten,
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten.
- die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen zu können.
Neben diesen Kriterien wurde festgelegt, dass sich die Beitrittskandidaten zu der Übernahme des sogenannten "aquis communautaire" verpflichten müssten. Das bedeutet, dass sie so bald wie möglich in allen erforderlichen Bereichen für eine Anpassung an die die Europäische Gesetzgebung sorgen.
Vier Jahre später, im Dezember 1997, beschloss der Europäische Rat bei seinem Gipfel in Luxemburg die Aufnahme des Beitritts- und Verhandlungsprozesses, den ersten konkreten Schritt in Richtung der Erweiterung, die nun bevorsteht. Kernelemente bildeten die Umsetzung der Europaabkommen und die Heranführungshilfen durch die drei Programme PHARE, das Hilfsprogramm zur Umgestaltung der Wirtschaft, SAPARD, die Hilfe zur Anpassung der Landwirtschaft, und ISPA für die regionale Entwicklung.
Seit dem EU-Gipfel in Nizza im Dezember 2000 lag ein klarer Fahrplan vor. Die vierte Vertragsänderung nach der Einheitlichen Europäischen Akte (in Kraft 1987), dem Vertrag von Maastricht (1993) und dem Vertrag von Amsterdam (1999) sollte die EU fit machen für die Osterweiterung. In Nizza einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf Folgendes:
- Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2002 mit den Staaten, die entsprechend vorbereitet sind
- Bemühungen, um es diesen Staaten zu ermöglichen, an der Europa-Wahl im Frühjahr 2004 teilnehmen zu können.
Dieser Punkt ist es, der heute, ein gutes halbes Jahr vor der Europawahl der Regierungskonferenz den entscheidenden Druck verleiht, die Verhandlungen über den Entwurf eines Verfassungsvertrags voranzubringen. Bevor alle Bürger der erweiterten EU ihre Repräsentanten wählen, sollten die Grundlagen auf der diese dann ihre Politik betreiben, definiert sein.
Die Erweiterung, vor der die EU heute steht, stellt eine beispiellose Herausforderung dar. Dies gilt hinsichtlich der Anzahl der Bewerberländer - "zehn auf einen Streich" -, die Ausdehnung des Territoriums um 34 Prozent, der Bevölkerungszunahme um rund 100 Millionen sowie dem neuen Reichtum an unterschiedlichen staatlichen Traditionen und Kulturen. Den Weg zur Erweiterung frei gemacht haben die Staats- und Regierungschefs beim geschichtsträchtigen Gipfel im vergangenen Dezember 2002 in Kopenhagen. Mit der Einigung über das lang umstrittene Finanzpaket haben sie die entscheidende formale Hürde auf dem Weg zur erweiterten EU genommen. Außerdem wird der Gipfel sicherlich deshalb in die Geschichte eingehen, weil dort der Türkei eine Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wurde. Ein Kardinalfehler der Europäischen Politik, wenn Sie mich fragen. Einem Land in dieser Form den EU-Beitritt in Aussicht zu stellen, ist nicht nur politisch inkorrekt, sondern auch inakzeptabel, weil dieses Versprechen offensichtlich in dem Wissen gegeben wurde, es nicht einhalten zu können. Denn trotz der erfreulichen Fortschritte der Türkei ist die wirtschaftliche Ausgangslage dieses Landes nach wie vor besorgniserregend. Ein Beitritt kommt nicht in Frage, da sich die EU damit finanziell, organisatorisch und geografisch völlig übernehmen würde.
Auf einer der letzten Etappen zur anstehenden Osterweiterung, kam es im April diesen Jahres schließlich in Athen zu der Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit zehn Staaten aus Mittel-, Ost- und Südeuropa: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Anschließend sprach sich die große Mehrheit der Bürger dieser Länder in Referenden für einen Europabeitritt (Ausnahme ist Zypern, da dessen politisches System keine Referenden vorsieht) aus.
Vor allem in den Grenzregionen stehen die Bürger der nahenden Osterweiterung skeptisch gegenüber. Vor allem hier lösen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsfreiheit, die die Erweiterung mit sich bringt, trotz der ausgehandelten Übergangsfristen, Sorgen aus. Tatsache ist, dass die Osterweiterung in den Grenzgebieten höhere Risiken birgt als in der übrigen EU. Aber eben auch größere Chancen - und das wird leider zu wenig thematisiert.
Befürchtet wird vor allem der Zustrom billiger Arbeitskräfte, ein damit verbundener Anstieg der Arbeitslosigkeit und ein Absinken des Lohnniveaus. Erfahrungen mit den früheren Beitrittsländern Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) in den 80er Jahren zeigen, dass die neue Freizügigkeit zu keiner Auswanderungswelle führte. Und das, obwohl diese Länder damals als klassische Auswanderungsländer galten. Trotzdem bleiben die Bürger skeptisch. Deshalb muss es oberstes Ziel der Politik der EU sein, den Ängsten der Bürger auf beiden Seiten vor allem in der Übergangszeit entgegenzutreten. Es gilt, Akzeptanz, ja Unterstützung für die Erweiterung zu gewinnen. Aus diesem Grunde hat Deutschland bei den Beitrittsverhandlungen eine siebenjährige Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgehandelt. Bis 2011 darf danach die Möglichkeit Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern aus den neuen Beitrittsstaaten in Deutschland eingeschränkt werden, wenn eine Gefährdung des deutschen Arbeitsmarktes vorliegt.
Es liegt im Eigeninteresse der neuen Mitgliedsländer, ihre eigene Infrastruktur zu modernisieren. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass auf lange Sicht mit einer wirtschaftlichen Verfassung zu rechnen sein wird, die die Bürger dies- und jenseits der Grenze zu einer positiven Einschätzung der Erweiterung kommen lassen wird. Letztlich birgt die Osterweiterung ein enormes Wachstumspotential und damit eine Angleichung des Wohlstandsgefüges. Von den neuen Absatzmärkten, die sich ab 2004 eröffnen werden, wird der gesamte EU-Raum profitieren. Die positiven Aspekte gelten aber auch vor allem für den deutschen Wirtschaftraum, der mit der Erweiterung nicht länger am Rande, sondern im Herzen der EU angesiedelt ist.
Da Europa sich nicht allein als Binnenmarkt definieren lässt, wenn dieser auch sein Kernelement darstellt, ist die Osterweiterung auch mehr als eine Ausweitung des heutigen Wirtschaftsraumes Europa. Es ist vielmehr eine gemeinsame Wertegrundlage, die das Fundament Europas heute und in Zukunft bildet. Werte wie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Ideale, die den entscheidenden Impetus für die Gründungsväter Europas darstellten: Die Europäische Gemeinschaft war von Anfang an als Friedensprojekt konzipiert. Der Anspruch, den Frieden dauerhaft zu sichern, erforderte jedoch eine völlig neue Form der Zusammenarbeit in Europa. Mit dieser Erkenntnis fiel der Startschuss zur Gründung der Europäischen Union, als der französische Außenminister Robert Schuman im Mai 1950 den nach ihm benannten Plan zur Vergemeinschaftung der Kohle- und Stahlindustrie vorlegte. Der Friedensimperativ gilt seitdem als unverbrüchliche Maxime der europäischen Integration.
Noch einen weiteren Aspekt möchte ich hinzufügen: Neben der das Zusammenwachsen Europas überwölbenden Friedensidee gehören mindestens zwei Prinzipien der christlichen Soziallehre zur politischen Praxis der Europäischen Union. Am wichtigsten ist der Geist der Solidarität, den die EU traditionell in ihrer Regionalpolitik, der Erweiterungshilfe für die Beitrittsländer und der Entwicklungszusammenarbeit zum Ausdruck bringt. Eine ebenso tragende Säule des europäischen Selbstverständnisses bildet die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Subsidiarität. Die Zuständigkeit Europas beschränkt sich danach nur auf Aufgaben, die die nationale und regionale Ebene nicht erfüllen kann.
Die politische Führbarkeit der EU unter Berücksichtigung dieser Leitgedanken muss auch nach der Osterweiterung gewährleistet werden. Besonderes Augenmerk gelegt werden muss dabei auf eine stärkere Demokratisierung der EU und die Sicherung der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer erweiterten EU. Der im Februar 2002 zusammengetretene Konvent unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing hat sich eben diese Aspekte vor Augen geführt und im Sommer diesen Jahres einen Entwurf für einen Europäischen Verfassungsvertrag vorgelegt.
Die Ziele waren klar abgesteckt: Eine klare Abgrenzung der Kompetenzen und Stärkung der einzelnen Institutionen war vonnöten. Außerdem wollten die Delegierten eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen festlegen. Es galt zu erörtern, wo wir mehr Europa brauchen (z.B. in der Außen- und Sicherheitspolitik). Aber es galt auch zu erarbeiten, in welchen Bereichen Rückübertragungen auf die Mitgliedstaaten notwendig sind. Vor allem im Lichte der Ost-Erweiterung muss jedem klar sein, dass eine Union mit mittelfristig 25 Mitgliedern nicht mehr jedes Detail regeln kann. Eine gemeinsame Katastrophenschutzpolitik von Lissabon bis Warschau beispielsweise ist unter so unterschiedlichen Bedingungen vor Ort völlig unsinnig. Nur was nicht auf der Ebene der Regionen oder Mitgliedstaaten zufriedenstellend gelöst werden kann, muss konsequent auf europäischer Ebene gemeinsam erledigt werden. Schließlich musste bestimmt werden, wie in einer zukünftig bis zu 27 Mitgliedstaaten umfassenden Union Entscheidungen zugleich demokratisch und effizient getroffen werden können.
Der Konvent stellte eine echte Gelegenheit dar, eine erweiterte Union belastbar und funktionsfähig zu machen. Der Vorschlag des Konvents von der Regierungskonferenz wird seit dem 4. Oktober beraten. Wenn der Konventsentwurf die Regierungskonferenz nicht übersteht, wäre die Handlungsfähigkeit der EU im Zuge der Osterweiterung ernsthaft gefährdet. Die Institutionen der EU müssen an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden. Es ist wünschenswert, dass sich die Staats- und Regierungschefs nun nicht in Einzelheiten verlieren und das vorliegende Paket noch mal vollkommen neu aufschnüren. Ziel soll sein, dass die Bürger aller EU-Staaten, inklusive die der neuen Beitrittsländer, im Juni nächsten Jahres gemeinsam auf der Grundlage eines neuen Verfassungsvertrags zur Wahl gehen. Zwar sind sich alle Beteiligten grundsätzlich einig, dass der Konventsentwurf eine gute Basis für eine ausgewogene Lösung bildet. Doch es bleiben auch Streitpunkte.
Das Klischee der mangelnden Demokratie auf EU-Ebene muss in Zukunft der Nährboden entzogen werden. Darin ist man sich einig. Um die demokratische Legitimität des Kommissionspräsidenten und das der Kommission überhaupt zu stärken, sollte der Kommissionspräsident auf Vorschlag des Europäischen Rats vom Europäischen Parlament gewählt werden. Dem Europaparlament würde so im weitesten Sinne die "Kontrolle der Exekutive" übertragen, eines der klassischen parlamentarischen Rechte neben der Gesetzgebung und der Aufstellung des Haushalts. Die Vorstellung jedoch, das Parlament müsse über ähnliche Kompetenzen wie nationale Parlamente verfügen und für Gesetzgebung, Haushaltsfeststellung, Regierungsbildung und Regierungskontrolle zuständig sein, ist aus heutiger Sicht nicht durchsetzbar. Vor allem wird sie dem spezifischen Charakter der EU nicht gerecht. Denn die EU ist und wird kein Superstaat, sondern ist und wird eine Mischung aus parlamentarisch-supranationalen und intergouvernementalen Elementen bleiben. Trotzdem erfährt das Europäische Parlament seit seiner ersten direkten Wahl im Jahre 1979 eine kontinuierliche Aufwertung. Im Entwurf des Verfassungsvertrags wird das EU-Parlament gemeinsam mit dem Rat zum Gesetzgeber der EU. Eine Aufwertung des Parlaments und im Dienste einer zunehmenden Demokratisierung auch eine Wertsteigerung der Stimme der Bürger, die sich im EU-Parlament repräsentiert sehen. Die Kommission hingegen würde in diesem Zusammenhang mehr Legitimität erfahren, wenn sie die Regelung beibehalten würde und auch weiterhin jedem Mitgliedsland ein Kommissar zugesteht. Dies geschähe wieder im Dienste aller Bürger, die sich auch weiterhin nicht nur im Parlament, sondern auch direkt in der Person eines Kommissars wiederfinden könnten.
Die Reorganisation des Ministerrates bildet ein Kernelement des Vorliegenden Entwurfs. Dabei geht es um die mögliche Entflechtung der exekutiven und legislativen Aufgaben des Rates und die neu zu bestimmenden Abstimmungsmodalitäten. Beides ist bisher sehr umstritten. Vor allem in der Frage des eventuell neu zu installierenden Legislativrats, in dem die legislativen Funktionen des Rates gebündelt werden sollen, ist noch keine Einigung in Sicht. Der Rat wird aber Abstimmungen mit "doppelter Mehrheit" (d.h. Mehrheit der Staaten muss gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren) zur Regel machen müssen. Andersfalls ist eine EU mit 25 Mitgliedern schlicht entscheidungsunfähig. Als bevölkerungsreichster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland hier nichts zu verlieren. Für wenige Bereiche (Aufnahme von Neumitgliedern, Vertragsänderungen) sollte das Einstimmigkeitserfordernis jedoch auch künftig beibehalten werden. Zugegeben, man könnte Mehrheitsabstimmungen als "Schwächung" der Mitgliedstaaten sehen. Deshalb ist vereinzelter Widerstand vor allem der kleineren Mitgliedsstaaten nachvollziehbar. Aber wenn Sie mich fragen: Ich glaube, dass summa summarum durch das Prinzip der doppelten Mehrheit alle Mitglieder gestärkt werden. Denn die Alternative wäre Stillstand, womit niemandem geholfen wäre.
Schwierig ist die Diskussion um einen EU-Ratspräsidenten. Von diesem unabhängig würden die Vorsitzenden der einzelnen Fachministerräte regelmäßig rotieren. Die Koordinierung und effektive Zusammenarbeit der Fachministerräte wird meines Erachtens massiv erschwert, wenn die Leitung des gesamten Rats nicht mehr in der Hand einer einzigen Ratspräsidentschaft läge. Auf der anderen Seite führt der Konventsvorschlag zu einer positiv zu beurteilenden Entpolitisierung des Ratsvorsitzes. Die Mitgliedsländer könnten die Ratspräsidentschaft nicht länger dazu missbrauchen, sich zu profilieren, sondern sich nur noch punktuell durch die Vorsitzenden der Fachministerräte hervortun. Dadurch wird eine ganz neue Qualität und Stabilität der Arbeit des Ministerrats geschaffen.
Nicht nur die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert eine echte "gemeinsame" Außen- und Sicherheitspolitik. Umfragen haben ergeben, dass die Mehrzahl der EU-Bürger in diesem Bereich "mehr Europa" wünscht. Die EU muss als weltpolitischer Akteur auf gleicher Augenhöhe mit den USA agieren können. Die transatlantischen Querelen haben gezeigt, dass Europa außenpolitisch mit einer Stimme sprechen muss. Das Amt des Hohen Repräsentanten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Javier Solana) mit dem des Kommissars für Außenbeziehungen (Chris Patten) zu verschmelzen, ist zu begrüßen. Im Amt eines Europäischen Außenministers könnten alle außenpolitischen Aktivitäten gebündelt werden und damit Europa nach außen ein klares Gesicht verleihen.
Die Forderung nach Bürgernähe kann nur erfüllt werden, wenn sich die Union nicht zu einem Superstaat entwickelt, der unaufhörlich nationale Interessen und Zuständigkeiten absorbiert. Nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem für Europa. Die EU darf nur für die Bereiche ausschließlich zuständig sein, in denen es absolut erforderlich ist. Die festgelegte Abgrenzung der Handlungsbefugnisse der EU stärkt das Subsidiaritätsprinzip. Dadurch werden die Eigenverantwortung und der Gestaltungsspielraum der spezifischen strukturierten Mitgliedsländer betont. Ein subsidiär aufgebautes Europa wird also auch in Zukunft ein Europa der Nationalstaaten, Regionen und Kommunen sein.
Europa soll sich auch nach der Erweiterung selbst treu bleiben können. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag sieht eine Stärkung der eindeutig supranationalen Institutionen - Kommission und EU-Parlament - vor. Dies bedeutet eine Föderalisierung der Architektur des Hauses Europa. Gleichzeitig werden die institutionellen Neuerungen eines gewählten Ratspräsidenten und eines Außenministers der intergouvernementalen Struktur der EU gerecht. Der Konvent setzte sich also effektiv für eine Stabilisierung der EU-Architektur ein, die die institutionellen Präferenzen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Sein Vorschlag für einen Europäischen Verfassungsvertrag hat also gute Chancen die Regierungskonferenz zu überstehen. Und das ist die Voraussetzung für die Stabilität Europas, die es braucht, um den internen Erschütterungen und den weltpolitischen Herausforderungen dieser Tage und auch in Zukunft standhalten zu können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!