Rede von Dr. Ingo Friedrich anlässlich der EVP-Konferenz "Prioritäten der EVP für ein Europa näher am Bürger"
"Subsidiarität und transparente Entscheidungsstrukturen"
Unter den Grundsätzen der europäischen Gesetzgebung spielt das Subsidiaritätsprinzip seit Jahren eine herausragende Rolle. Diese Bedeutung lässt sich nicht nur durch politisch inspirierende Leitsätze dokumentieren, sondern findet ihren Ausdruck auch im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts. Jeder Vorschlag einer Verordnung, einer Richtlinie oder eines anderen normativen Aktes wird mit einer Bewertung seiner Notwendigkeit und Effizienz gegenüber individuellen Aktivitäten der Mitgliedsstaaten begleitet.
Zweifellos gelten als wichtigste Gründe für diese Entwicklung einerseits ein Durchdringen des wachsenden Umfanges der europäischen Rechtsnormen der verschiedensten alltäglichen Bereiche und andererseits der Umwandlungsprozess der Europäischen Gemeinschaft, die auf einer Grundlage vorwiegend wirtschaftlicher Zusammenarbeit gebaut war, in die Europäische Union mit politisch definierten Zielen, die häufig mit dem Kern der staatlichen Souveränität eng zusammenhängen.
Durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) kann dieses Politikfeld der Mitgliedsstaaten beeinflusst werden, durch Harmonisierungsmaßnahmen im Bereiche der Zusammenarbeit in Strafsachen nähern sich Normen des Strafrechtes einzelner Mitgliedsstaaten an, aufgrund der Antidiskriminierungsvorlagen verändern sich Menschenrechtsregelungen.
Selbstverständlich läuft zugleich die Wachsamkeit der nationalen politischen Eliten und der Öffentlichkeit auf, die auf die wichtige Frage zielt: Ist in all diesen Bereichen und in all diesen Details die Gesetzgebungsaktivität auf der europäischen Ebene notwendig?
Man wird auf diese Frage wohl antworten müssen, dass sich die Europäische Union in der Vergangenheit mehr oder weniger am Subsidiaritätsprinzip vorbei zu vielen Detailfragen angenommen hat, es gab zu viel "Beglückungsgesetzgebung", wenn dies auch in guter Absicht geschehen ist.
Dies ist sicher auch ein Grund für die abnehmende Akzeptanz der Bürger für die EU. Die Bürgerinnen und Bürger haben immer weniger Verständnis für zentralistische und detaillierte Regelungen der Europäischen Union, deren Notwendigkeit und Mehrwert nicht erkennbar sind und die bürokratischen Aufwand und entsprechende Kosten mit sich bringen.
Natürlich stimme ich nicht in den Kanon ein, den schwarzen Peter immer nach Brüssel zu schieben. Wer aber die Europäische Union vor Polemiken schützen will, der muss unnötige Regulierungen und überbordende Bürokratie in Gemeinschaftsregelungen vermeiden.
Deshalb ist es wichtig, die Subsidiaritätskontrolle zu verbessern und eine institutionalisierte Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen.
Der Verbleib von Entscheidungen auf den lokalen, regionalen und nationalen Ebenen sichert nicht nur die Einflussmöglichkeiten der Bürger, sondern sie stärkt auch die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, weil sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann. Dies hat auch transparentere Entscheidungsstrukturen zur Folge.
Der Europäische Verfassungsvertrag enthält für eine bessere Subsidiaritäts- kontrolle vor allem in der Ex-ante-Phase der Gesetzgebungsaktivitäten die geeigneten Instrumente.
Besonders wichtig ist dabei das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Dieses System gewährleistet eine engere Anbindung der Parlamente der Mitgliedstaaten an den Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union und geht in seinen Instrumenten bis hin zur Klagemöglichkeit der nationalen Parlamente vor dem Europäischen Gerichtshof.
Das verbessert in erster Linie die Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, sensibilisiert aber zugleich die nationalen Entscheidungsträger für europäische Themen und Prozesse. Dies hat nach meinem Dafürhalten auch eine identitätsstiftende Wirkung. Die frühe Konsultation der einzelstaatlichen Volksvertretungen ist deshalb nicht nur ausschließlich unter dem Aspekt der Kontrollfunktion positiv zu bewerten.
Nicht nur die EVP hat in ihrem "Manifest von Rom" kürzlich die überragende Bedeutung dieses Systems herausgestellt, sondern ich stimme hier in vollem Umfang einer Bewertung des Ausschusses der Regionen zu, dass dieses System die parlamentarische Dimension in der Europäischen Union stärkt. Es unterstreicht zudem die Rolle der Mitgliedstaaten und vor allem die der Regionen.
Dieses "Frühwarnsystem" führt letztlich auch zu einer Intensivierung der interparlamentarischen Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Das Europäische Parlament hat sich bereits vor einiger Zeit in einer Entschließung zur Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im europäischen Integrationsprozess (Bericht Napolitano) für die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den regionalen Parlamenten ausgesprochen. Konkret heißt es dort u.a.: "(...) Das Europäische Parlament fordert Mechanismen für die Beteiligung der Regionen und Gebietskörperschaften, insbesondere der mit Legislativbefugnissen ausgestatteten Körperschaften (...) auf dem Gebiet der europäischen Angelegenheiten (...)."
Aufgrund der elementaren Bedeutung dieses "Frühwarnsystems" würde ich es sehr begrüßen, wenn sich die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU auf eine baldige Umsetzung dieser Regelung einigen könnten. Das könnte losgelöst vom Europäischen Verfassungsvertrag und ohne Vertragsänderung auf der Basis einer informellen Vereinbarung umgesetzt werden.
Diese Maßnahme ist ganz entscheidend, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für dieses einmalige europäische Projekt wieder zu erhöhen.
Der Leitspruch meiner großartigen Partei, der Christlich Sozialen Union in Bayern (CSU), lautet seit vielen Jahren: "CSU – Näher am Menschen!"
Dieses Motto muss auch für Europa gelten. Mit dezentralen und damit transparenten Entscheidungsstrukturen können wir es schaffen, wieder näher an die Menschen heranzukommen und die europäische Idee bei den Europäern wieder positiv zu besetzen.
Wenn es uns gelingt, diesen Weg schnell, effizient und sichtbar für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, dann schaffen wir auch gute Rahmenbedingungen, um den Europäischen Verfassungsvertrag voranzubringen.
Die EVP hat in ihrem "Manifest von Rom" zurecht darauf hingewiesen, dass die im EU-Verfassungsvertrag vorgesehenen neuen Regelungen für die Abstimmungen im Rat, die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Einrichtung des Amtes eines Europäischen Außenministers und eines Präsidenten des Europäischen Rates viel Transparenz in die europäischen Entscheidungsprozesse bringen würde.
Deshalb sind auch die jüngsten Entwicklungen, die für die Realisierung des Europäischen Verfassungsprojektes sprechen, sehr zu begrüßen.
Europa ist mitten in der "Denkpause" auf einem guten Weg, einem direkten Weg zu und mit den Bürgern. Es sind noch viele Anstrengungen nötig, um diesen Weg zu festigen und auszubauen. Lassen Sie uns die viel beschworenen europäischen "Krisen" als Chancen begreifen und das europäische Modell, zu dem es keine vernünftige Alternative gibt, zum Erfolg führen!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!