Rede von Dr. Ingo Friedrich anlässlich der Europapolitischen Landeskonferenz der JU Bayern
Die EU als Wertegemeinschaft - Perspektive auch für die Türkei?
Es freut mich, zu Ihnen als Redner bei der Europapolitischen Landeskonferenz der Jungen Union Bayern geladen zu sein. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich ausdrücklich bei den Organisatoren bedanken, die sich mit der Frage des Türkeibeitritts einer Materie widmen, die zugleich höchstaktuell und höchstbrisant ist. Außerdem freut es mich als Franken natürlich besonders, dass Würzburg der "Austragungsort" einer solch hochkarätigen Veranstaltung ist.
Derzeit häufen sich in Brüssel und an anderen europäischen Orten die so genannten "historischen Tage". Und in der Tat, es hat in Europa abgesehen von den Gründerjahren kaum eine aufregendere Epoche als diese gegeben: Seit gut einem Jahr zahlen Europäer in zwölf Staaten mit einer gemeinsamen Währung, die Integration ist also im wahrsten Sinne des Wortes "mit Händen zu greifen". Der im Februar des letzten Jahres eingesetzte Konvent zur Reform der EU legt bis Jahresmitte den Entwurf für eine Europäische Verfassung vor, und der EU werden im Mai 2004 im Zuge der größten Erweiterungsrunde ihrer Geschichte 10 Staaten Mittel- und Osteuropas beitreten. Europa hat damit - erstmals seit der jahrzehntelangen Spaltung des Kontinents durch den Eisernen Vorhang - die Chance, Frieden, Freiheit und Demokratie zu verwirklichen. Was wir bald miterleben, ist - ein wenig Pathos sei mir gestattet - die Wiedervereinigung Europas, 14 Jahre nach der Wiedervereinigung zweier ehemals getrennter deutscher Staaten. Damit wird ein Schlussstrich gezogen unter eines der leidvollsten Kapitel der europäischen Geschichte.
Beschlossen wurde die Osterweiterung beim Gipfel in Kopenhagen am 12. und 13. Dezember 2002. Dieses Datum gibt jedoch nicht nur Anlass zur Freude. Der Erweiterungsgipfel in Kopenhagen ist ein Aushängeschild, aber auch der vorläufige Höhepunkt eines Trauerspiels, nämlich der Frage um einen Beitritt der Türkei zur EU. In Kopenhagen haben die Staats- und Regierungschefs dem Land am Bosporus den Beitritt in Aussicht gestellt.
Kurz gesagt: Wieder einmal kommt uns der fehlende europapolitische Weitblick der Bundesregierung teuer zu stehen. Gestatten Sie mir jedoch zunächst, dass ich die Genese des Beschlusses von Kopenhagen angesichts dieser epochalen Zäsur in aller gebotenen Kürze Revue passieren lasse. Vor allem auf deutsches Betreiben hin wurde der Türkei im Dezember 1999 beim Gipfel in Helsinki der Status eines Beitrittslandes anerkannt. Bereits im Sommer desselben Jahres hatte sich im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft, während der Schröder aufgrund seiner Verhandlungsschwäche bei der "Agenda 2000" ohnehin keine Lorbeeren hat einsammeln können, ein starkes Eintreten der Bundesregierung für eine Mitgliedschaft der Türkei abgezeichnet. Warnungen anderer EU-Partner, damit die Büchse der Pandora zu öffnen, ignorierte er offensichtlich aus innenpolitischen taktischen Gründen. Allerdings gestand sogar der damalige türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit ehemals ein, dass sein Land sowohl an den wirtschaftlichen und politischen Zugangsvoraussetzungen zur EU scheiterten werde. Heute tönt der türkische Wahlsieger vom 3. November und Chef der Regierungspartei AKP, Recep Tayyip Erdogan selbstbewusst, dass in Deutschland der Beitrittsprozess auf den Weg gebracht worden sei. Freunde hat er sich damit nicht gemacht.
Das Land am Bosporus, mit dem die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits 1963 ein Assoziationsabkommen geschlossen hat und das seit dem Inkrafttreten der Zollunion am 1. Januar 1996 immer enger an die Brüsseler Politik gebunden wurde, hat sich stets als Anwärter auf eine Vollmitgliedschaft zur EU betrachtet. Dies gilt erst recht seit 1987, als der offizielle Aufnahmeantrag bei der Europäischen Gemeinschaft einging. Die Kommission lehnte ihn im Dezember 1989 ab - wegen wirtschaftlicher und politischer Bedenken.
Meine verehrten Damen und Herren, dieser Befund hat sich seither, trotz zahlreicher unstrittiger lobenswerter Fortschrittsbemühungen Ankaras, nicht wesentlich geändert!
Die finanziellen Folgen eines EU-Beitritts des 62-Millionen-Landes wären aufgrund der wirtschaftlichen Lage schlicht untragbar. Das Bruttosozialprodukt pro Einwohner liegt bei nur 22 Prozent des EU-Durchschnitts. Um Ihnen eine Vergleichszahl zu nennen: Polen kommt auf ganze 40 Prozent!
Was wäre die Folge? Die Grenzen der Subventionspolitik - ein finanzieller regionaler Ausgleich aus den Brüsseler Fördertöpfen und die damit ausgedrückte Solidarität bilden traditionell eine Grundfeste der europäischen Politik - würden gesprengt. Die EU-Kommission hat die Auswirkungen dieses Szenarios bereits vorgerechnet: Bei Aufrechterhaltung der bisherigen Strukturförderung müssten jährlich rund 20 Milliarden Euro in die Türkei fließen, das ist noch einmal genauso viel wie die zehn Neulinge erhalten werden. Allein fünf Milliarden Euro müsste Deutschland aufbringen. Man muss kein notorischer Schwarzseher sein, um der Türkei einen Beitritt allein aus diesen Gründen zu verwehren. Der Druck - vor allem seitens der USA - ist keine Rechtfertigung, den Beitritt hastig zu provozieren. Vielmehr muss sich die EU das Recht herausnehmen können, ihre Erweiterung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit selbstständig entscheiden zu können. Damit würde das Integrationsprojekt als Ganzes gefährdet. Dies gilt auch mit Blick auf die erwartungsgemäß eintreffenden und mit kaum einem Argument mehr abzuschmetternden Länder, die auf einen ähnlichen Anspruch auf eine Vollmitgliedschaft pochen könnten, z.B. Marokko. Und noch etwas: Große Weltreiche - gestatten sie mir diesen Vergleich und die direkte Ausdrucksweise - sind zu Grunde gegangen, weil sie sich überdehnt, gleichsam "überfressen", haben.
Noch schwerer wiegen die politischen Gründe, die gegen einen EU-Beitritt der Türkei sprechen. Menschenrechtsverletzungen darf Brüssel nicht als Petitesse verharmlosen. Vielmehr muss Ankara die 1993 formulierten "Kopenhagener Kriterien" vollständig erfüllen, bloße Ankündigungen genügen nicht. Dazu gehört vor allem die Stabilität der Demokratie, also das Prinzip der Rechstaatlichkeit und der Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte. Mit diesem "Qualitätssiegel" europäischer Rechstaatlichkeit ist das De-facto-Primat des Militärischen vor der Politik nicht vereinbar.
In der im Jahr 2000 proklamierten Charta der Grundrechte, an der ich als Wortführer der christlichen Parteien an vorderster Stelle gestalterisch habe mitwirken dürfen, kommen die eben genannten Prinzipien als oberste Gestaltungsmaximen der Europäischen Union zum Ausdruck. Mit der Charta artikuliert die EU ihr Selbstverständnis als Wertegemeinschaft. Besonders an der Schwelle zur EU-Osterweiterung ist die Rückbesinnung auf die geistigen Wurzeln Europas wichtig. Auf einer rein wirtschaftlichen Basis hat eine Gemeinschaft der bald 25 und mehr Staaten langfristig keinen Bestand. Umso mehr muss sie sich auf grenzüberschreitende Werte besinnen, die inneren Zusammenhalt sichern und Identität stiften können.
Vollmundige Versprechungen, diese Kriterien zu erfüllen - wie im letzten Sommer oder 1996 bei der Zollunion - reichen nicht aus, um Verhandlungen für einen Beitritt aufzunehmen. In ihren Fortschrittsberichten vom Herbst 2002 haben Parlament und Kommission unisono festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien nicht erfüllt und deshalb die Unterstützung beim Aufbau einer intakten demokratischen Struktur in Aussicht gestellt. Lassen Sie mich ein Beispiel aus der aktuellen Erweiterungsrunde nennen: Auch mit der Slowakei wurden die Beitrittsgespräche erst begonnen, nachdem der Rechtsstaat durch den autoritären Ex-Ministerpräsidenten Vladimir Meciar nicht mehr als gefährdet galt.
Das Thema Menschenrechtsverletzungen ist noch immer ein Tabu. Dass sich deutsche politische Stiftungen, unter anderem die Konrad-Adenauer-Stiftung, und Vertreter des deutschen Orient-Instituts in der Türkei in einer Verleumdungskampagne vor Gericht wegen angeblicher Spionagevorwürfe behaupten müssen, ist eine Farce. Ein besonders trauriges Kapitel beschäftigt das Europäische Parlament seit über 15 Jahren. In einem Entschließungsantrag hatten die Abgeordneten bereits 1987 beschlossen, das die Türkei vor einem Beitritt zur EU erst den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten anerkennen müsse. Wiederholt wurde diese Forderung unter anderem im Fortschrittsbericht 2000 und in einer Erklärung im Februar des vergangenen Jahres. Die Türkei muss sich - analog zu der Forderung gegenüber Tschechien - vor der Aufnahme in eine Wertegemeinschaft wie die EU zu ihrer Vergangenheit bekennen.
Ein weiteres Argument möchte ich Ihnen nennen: Als Beobachter beim letzten EU-Gipfel in Kopenhagen konnte ich mich von dem häufig beklagten "uneuropäischen" Verhandlungsstil der neuen Regierung in Ankara überzeugen. Damit hat sich die Türkei einen Bärendienst erwiesen. Besonders die kleineren Länder waren in Kopenhagen empört über die türkische Gesprächsführung, was ich selbst feststellen konnte. Mein enger persönlicher Freund, Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker, ein über die Parteigrenzen anerkannter führender "europäischer Denker", beklagte sich zum Beispiel: "Der Umgangston der Türkei war unerträglich." Völlig disqualifiziert hat sich die Türkei daneben mit hohlen Drohungen wie Boykottaufrufen, die Aufkündigung der Zollunion und nicht zuletzt die Annexion der Nordhälfte Zyperns. Untermalt wurde dieser Dreiklang von den Klagen, die EU messe bei der Beurteilung der Anwendung der Menschenrechte mit unterschiedlichem Maß.
Immerhin haben die Staats- und Regierungschefs der Türkei - entgegen der deutsch-französischen Forderung - kein konkretes Datum für den Beginn von Verhandlungen genannt. Dies ist vor allem auf den nachhaltigen Druck von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber beim vorangehenden Gipfel der EVP, der Europäischen Volkspartei, zurückzuführen. Obwohl sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem vorletzten Treffen im Oktober in Brüssel dagegen ausgesprochen haben, bereits in Kopenhagen ein Datum für den Beginn von Verhandlungen zu nennen, forderte Bundeskanzler Schröder lautstark "ein deutliches Signal". Es gehört zu dem politischen Alltag in der EU, dass mit der Festlegung eines Verhandlungsbeginns ein späterer Beitritt gleichsam vorweggenommen wird. Immerhin, mit seiner Vorstellung, das Jahr 2005 für den Verhandlungsbeginn festzusetzen, konnte er sich nicht durchsetzen. In Kopenhagen hieß es lediglich, dass im nächsten Jahr die Aufnahme von Beitrittsgesprächen geprüft werden soll. Damit wurde ein Automatismus zwar verhindert, eine große, gleich doppelte Gefahr jedoch heraufbeschworen: Diese Übereinkunft kann zur Enttäuschung der Türkei führen und verstärkt gleichzeitig die Verpflichtung der EU, die Türkei auch bei einer Verwässerung der Beitrittskriterien zu empfangen.
Wohl gemerkt, die Gegner eines EU-Beitritts der Türkei stammen nicht nur aus dem konservativen Lager. Sogar der sozialdemokratische Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt hat sich in der "Zeit" deutlich gegen den Beitritt ausgesprochen. Michael Weninger, als Mitglied des politischen Beraterstabs einer der engsten Vertrauten von Kommissionspräsident Romano Prodi, lehnt den Türkeibeitritt vehement ab und ruft dazu auf, diese Fiktion aufzugeben. Nicht zuletzt Valéry Giscard d'Estaing, der ehemalige französische Staatspräsident und Präsident des Reformkonvents, hat seinen Widerspruch besonders deutlich artikuliert: Eine Integration des Landes am Bosporus sei gleichzusetzen mit dem "Ende der Europäischen Union", diktierte er den Journalisten der Zeitung "Le Monde" in den Notizblock. Die Angst Giscards, Europa könne sich zum Kollaps erweiterten, ist alles andere als unangebrachte Hysterie. Die geplante Verfassung ist sicher nicht mit Ländern eines anderen Kulturkreises vereinbar, sagte er und schob nach: Wer für den EU-Beitritt sei, entlarve sich als "Gegner der EU".
Was also ist die Folge? Wir brauchen eine besondere strategische Partnerschaft mit Ankara, das ist völlig klar. Die Maxime muss heißen: Alle Formen der Kooperation - bis auf den letzten Schritt, den Beitritt. Eine ähnliche Sonderform der Zusammenarbeit fordere ich übrigens auch für Russland. Die EU könnte zum Beispiel konkret die Schaffung einer Art EWR II für Länder anbieten, mit denen sie eng kooperieren muss und die auf lange Sicht der EU nicht beitreten sollten oder werden, unter anderem Moldawien, manche Balkanstaaten und die Ukraine.
In Kopenhagen wurde das Türkei-Problem aufgeschoben, nicht aber aufgehoben. Der Kardinalfehler ist nicht mehr gutzumachen: Die voreilige Anerkennung des Kandidatenstatus in Helsinki wird als einer der schlimmsten Betriebsunfälle in der Geschichte der EU eingehen. Die Grundsatzdiskussion um die Beitrittsreife der Türkei blieb nach 1999 aus, jetzt ist allerhöchste Zeit dazu!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!