Festvortrag von Dr. Ingo Friedrich anlässlich der Übergabe der Preise "Geist schafft Wissen"
Festvortrag von Dr. Ingo Friedrich, Quästor und Präsidiumsmitglied des Europäischen Parlaments, anlässlich der Übergabe der Preise "Geist schafft Wissen" am 13. Dezember 2007 an der Universität Bayreuth
- Manuskriptfassung -
"Globalisierung: Ende des europäischen Lebensmodells?"
[Anrede]
Globalisierung
Allgemein bezeichnet Globalisierung die Tendenz zu einer sich ständig verstärkenden weltweiten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verflechtung, die weitreichende Veränderungen der Rahmenbedingungen nationaler wie internationaler Politik zur Folge hat. Eine Begleiterscheinung dieses Wandels ist ein allmählicher Verlust nationalstaatlicher Steuerungs- und Regulierungskompetenz. Globalisierung ereignet sich als grenzübergreifender Angleichungs- und Homogenisierungsprozess. Zusammen mit dem beschleunigten technologischen Wandel stellt diese Entwicklung die europäischen Volkswirtschaften vor große Herausforderungen, z.B.:
- Ein beschleunigtes Wachstum globaler Handelsströme und damit der weltwirtschaftlichen Integration
- Eine enorme Ausweitung des globalen Reservoirs an Arbeitskräften
- Eine zunehmende Verschiebung der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den bisher etablierten Industriestaaten und den Schwellenländern, wie v.a. China und Indien, in Bezug auf den Technologie- und Wissensgehalt der jeweils gehandelten Produkte
- Eine wachsende Bedeutung von Humankapital und Qualifizierung im Rahmen der Entwicklung hin zu „Wissensgesellschaften“.
- Globalisierung in kultureller Hinsicht durch die neuen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten wie Internet.
- Ökologische Probleme: Umweltprobleme können durch einzelstaatliche Maßnahmen nicht mehr hinreichend gelöst werden.
- Häufung weltweiter Probleme wie Ausdehnung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität
Die verantwortungsvolle, soziale und menschenwürdige Gestaltung dieses Prozesses wird zum zentralen Thema. Europa ist dieser Aufgabe nur dann gewachsen, wenn unsere christlich abendländische Werteordnung Grundlage unseres Handelns bleibt.
Europäisches Lebensmodell
In Europa hat sich zunehmend ein Bewusstsein über ein gemeinsames „Europäisches Lebensmodell“ etabliert. Das Bedürfnis nach Sicherheit und Gerechtigkeit ist bei den Bürgern Europas dabei stärker verankert als in anderen Teilen der Welt.
Das Europäische Lebensmodell basiert auf fünf Säulen eines "magischen Fünfecks":
- Menschrechte, Werte und Demokratie
- Marktwirtschaft = Markteffizienz sichern, Leistungen fordern
- Sozialstaatlichkeit = Sensibilität für Schwächere und Streben nach Gerechtigkeit
- Nachhaltigkeit = Jede Generation muss ihre Herausforderungen selbst lösen und darf sie nicht den nachkommenden Generationen aufbürden (Umwelt, Finanzen)
- Gewaltverzicht / fairer Wettbewerb
Es gibt heute bereits den "european way of life" im Unterschied zu anderen Lebens- stilen in anderen Teilen der Welt.
Im Folgenden möchte ich eine der fünf Säulen näher ausführen:
Charta der Grundrechte der EU
Erarbeitet wurde der Entwurf dieser EU-Grundrechtecharta im Jahre 2000 von einem eigens konstituierten EU-Grundrechtekonvent, einem rechtshistorischen und integrations¬politischem Novum, an dem ich selbst teilgenommen habe. Der Konvent, unter Vorsitz des früheren deutschen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog bestand aus 30 Parlamenta¬riern der 15 beteiligten nationalen Parlamente, 16 Mitgliedern des Europäischen Parlaments, 15 Vertretern der Regierungen der Mitglied¬staaten und einem Mitglied der Europäischen Kommission. Um Teil des zukünftigen europäischen Reformvertrages zu werden, muss die Charta, die am 12. Dezember 2007 im Europäischen Parlament feierlich proklamiert wurde, im Laufe des Jahres 2008 von den nationalen Parlamenten der EU ratifiziert werden.
Ziel der Grundrechtecharta war es, sich auf Individualgrundrechte zu beschränken, Trans¬parenz in bestehendes Recht zu bringen, klar zu stellen, dass alle Organe der EU und die Mitgliedstaaten bei Umsetzung und Anwendung von Europarecht an die Grundrechte der Bürger gebunden sind. Unionsbürger verlieren ihren nationalen Grundrechtsschutz nicht, wenn durch Vertragsänderung eine Kompetenz aus der mitgliedstaatlichen auf die Gemeinschaftsebene verlagert wird. Es galt, „die geistig-rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union zu zeigen“; wonach die Europäische Union ein Raum gemeinsamer Werte und gemeinsamen Rechts ist. Es ging um ein Signal an die Bürger, an die Welt, an die Beitrittsstaaten und Nachbarn, dass alle Politik der Europäischen Union gemeinsamen Werten und dem Recht verpflichtet ist.
Es ging dem Konvent nicht darum, neue Rechte zu formulieren. Der Konvent hat allerdings neue Gefahren berücksichtigt: die Artikel zu Menschen¬handel, reproduktivem Klonen, Datenschutz, Prozesskostenhilfe, guter Verwaltung, Asylrecht oder dem Zugang zu Gerichten belegen dies.
Die EU-Grundrechtecharta enthält Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt und soziale Grundrechte. Der Text stellt klar, dass derartige Rechte keine neuen Zuständigkeiten für die EU begründen, die nicht durch Vertragsänderung von allen Mitgliedstaaten beschlossen wurden.
Zentrale Erfahrungen der Geschichte
Das Wandern von Teilkompetenzen und Teilsouveränitäten auf höhere politische Ebenen - Ein seit Jahrhunderten bekanntes Phänomen. Mit zentraler Auswirkung im 21. Jahrhundert.
Im Mittelalter gab es Stadtstaaten, die die Probleme ihrer Bürger auf städtischer Ebene lösen konnten. Dann wuchs die Dimension der Probleme über die Regelungsmöglichkeiten der Städte hinaus. Es bedurfte additiv eines größeren "Regionalstaates", um die neuen Herausforderungen zu bewältigen. Ein weiterer Schritt auf diesem Wege war dann die Bildung großer Nationalstaaten. Heute sind die Probleme zum Teil sogar größer als die klassischen Nationalstaaten. Zur Lösung dieser grenz¬überschreitenden Herausforderungen sind gemeinsame Lösungen, etwa auf europäischer Ebene, erforderlich.
Zahlreiche Beispiele der Geschichte zeigen, dass der "Transfer von Teilsouveränitäten" kein neues Phänomen ist. Bereits Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich Städte des Heiligen Römischen Reiches zum Rheinischen Städtebund zusammen, um gemeinsam ihre Schifffahrt auf dem Rhein zu schützen. Auf dieser Grundlage wurde 1266 auch die Hanse gegründet. Ebenfalls ein Erfolgsmodell war der 1834 gegründete Deutsche Zollverein. Den Gründern - die Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen sowie die Thüringischen Staaten - schlossen sich bald weitere Staaten an. Mit der Reichsgründung 1870/71 verlagerten sich weitere wichtige Teile der Souveränität von den deutschen Regionalstaaten auf die nationale Ebene - in Deutschland war der souveräne Nationalstaat geboren.
Auch die Europäische Union orientiert sich am Prinzip des freiwilligen Souveränitätstransfers. Die Hauptidee der europäischen Integration war nie die Negation des Nationalstaats, sondern dessen Fortdauern auf der Basis einer "gemeinsam ausgeübten Souveränität".
So bot die 1951 gegründete Montanunion - die Initialzündung der heutigen EU - für die Bundesrepublik die einmalige Chance, durch Verzicht auf einen Teil ihrer nationalstaatlichen Kompetenzen nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wieder als Partner an den internationalen Verhandlungstisch zurückzukehren.
Ein halbes Jahrhundert später hat sich das globale Machtgefüge weiter verändert. Die Ära der alleinigen nationalen Souveränität gehört bereits heute der Vergangenheit an. Die einzelnen Nationen Europas können ihren Einfluss in der Welt nur dann erhalten, wenn sie ihre Kräfte bündeln und - im Sinne ihres Gründungsvaters Robert Schuman - ihre "Geschicke teilen".
Sogar die Supermacht USA wird sich dauerhaft nicht auf ihre bis jetzt mehr oder weniger ungeteilte Souveränität berufen können. Globale Probleme wie Klimaveränderung oder der Kampf gegen den Terror und für die weltweite Achtung der Menschenrechte bedingen über kurz oder lang weltweit abgestimmte Standards und gemeinsame Spielregeln.
Konsequenzen der Öffnung von Grenzen
Alle Grenzöffnungen der Geschichte liefen nach einem vergleichbaren Schema ab. In einer ersten Phase herrschten stets große Unterschiede und ein gewisses Durcheinander. In dieser „Chaos-Phase“ findet zunächst ein ziemlich "unkontrollierter" bzw. unfairer Wettbewerb infolge stark auseinanderklaffender Niveaus statt.
Dieser Phase folgt dann eine Phase der Konsolidierung. Das heißt, es gleichen sich Preise, Sozial- und Umweltstandards der „alten“ und „neuen“ Mitgliedsstaaten dazu auf beiden Seiten der Grenze aneinander an.
Die Konsolidierung wird in Europa durch die Instrumente "europäische Mindeststandards", "gegenseitige Anerkennung", "EU-weite Harmonisierung" und "Einführung von Spannen und Bandbreiten" besonders gefördert. Im gewissen Sinne ist die Europäisierung eine Art "Globalisierungs
bewältigung im Kleinen", also ein Testlauf für die Globalisierung.
Dieser Prozess hält solange an, bis schließlich durch Institutionen und neue Arbeitsplätze auch auf der früher wirtschaftlich schwächeren Seite der Grenze Nachfrage und Wohlstand wachsen. Die Kaufkraft steigt, das Einkommensgefälle nimmt ab. Insgesamt wirkten die Grenzöffnungen in Europa langfristig stets konjukturfördernd.
Der Reformvertrag von Lissabon
Der neue EU-Reformvertrag ist eine solide Basis für ein handlungsfähiges Europa in der globalisierten Welt. Die Substanz des ursprünglichen Verfassungsvertrags ist erhalten geblieben. Es tut Europa gut, dass wir nun endlich wieder agieren können, statt uns ständig mit uns selbst zu beschäftigen. Denn die Welt wartet nicht auf Europa. Statt der angestrebten Superlative einer europäischen Verfassung haben wir durch schrittweises Vorgehen nun das Ziel einer neuen, soliden rechtlichen Grundlage erreicht. Dies war im Grunde schon immer die Erfolgsmethode Europas. Der Reformvertrag ist zur traditionellen Methode der Vertragsänderung zurückgekehrt und wird sowohl die EG- als auch die EU-Verträge abändern. Die Zeit war offenbar noch nicht reif für eine emotional besetzte "Verfassung der Europäischen Union".
Die EU wird in Zukunft schneller Entscheidungen treffen können: denn künftig wird in vielen Bereichen die qualifizierte Mehrheit im Ministerrat ausreichen, so dass das Veto eines einzelnen Mitgliedslandes nicht mehr blockieren kann. Ab 2014, bzw. regulär ab 2017, soll das Prinzip der doppelten Mehrheit für Ratsentscheidungen gelten. Dies bedeutet, 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung müssen hinter einem EU-Gesetzgebungsvorschlag stehen. Die qualifizierte Mehrheitsabstimmung wird auf 40 Politikbereiche ausgeweitet, besonders solche, die in Zusammenhang stehen mit Asyl, Einwanderung, polizeilicher Zusammenarbeit und justizieller Kooperation in strafrechtlichen Angelegenheiten;
Neue Zuständigkeiten erhält die EU in Zukunftsbereichen wie Klimawandel, Energiesolidarität und Katastrophenschutz. Die Bekämpfung des Klimawandels wird erstmals als ausdrückliches Ziel im Primärrecht erwähnt sowie die Energiesolidarität mit einer eigenen Klausel bedacht. In diesen wichtigen Schlüsselbereichen wird es also, dem Wunsch der Bürger entsprechend, mehr Europa geben.
Chancen des europäischen Lebensmodells in der globalisierten Welt
Kurzfristige Konsequenz
Wir befinden uns heute beim Prozess der Globalisierung gewissermaßen in der ersten Phase nach einer Art globalen Grenzöffnung. Diese bereits beschriebene "chaotische" Phase wird global naturgemäß viel länger dauern als bei den vergangenen Grenzöffnungen in EU-Europa. Damit wir diese Zwischenzeit unbeschadet und erfolgreich durchstehen, müssen wir für den Weltmarkt Zug um Zug gemeinsame globale Spielregeln einfordern und zuhause unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu gehören Bildung, Exzellenzmaßnahmen, Forschungs- und Innovationsförderung und wirtschaftliche Dynamik.
Hinzu kommt eine Kombination aus verschiedenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, wie z.B. internationale Handelsabkommen, Schutzzölle und Patentschutzabkommen. Alle dienen dazu, das unvermeidbare Chaos und die Unfairness des Wettbewerbs in der ersten Phase zu reduzieren.
Langfristige Konsequenz
Langfristig habe ich einen Traum, ja eine Vision: Wenn sich der Weltmarkt nach den oben genannten Gesetzen und Phasen der Grenzöffnung entwickeln würde, stünde irgendwann am Ende der dritten Phase mehr Wachstum und Wohlstand für alle Teile der Welt. Das heißt, die Vision als Ziel der globalen Politik der EU sollte darin bestehen, die fünf Säulen in Europa sinnvoll zu verteidigen und gleichzeitig eine schrittweise Lösung für die ganze Welt anzustreben. Die Globalisierung sollte so gestaltet werden, dass Schritt für Schritt die gesamte Welt profitiert. Der Erfolg des "europäischen Lebensmodells" könnte zum Modell für andere Teile der Welt werden. Allerdings müssen dazu die unvermeidbaren Probleme der ersten Phase klug und mit langem Atem gemanagt werden.
Die menschenwürdige, für uns Europäer akzeptable aber auch notwendige Gestaltung der weltweiten Globalisierung würde bedeuten: Schrittweise Einführung globaler Regeln, die im Kern zu einer Annäherung an die fünf Säulen des europäischen Lebensmodells führen: Das europäische Lebensmodell, angefangen mit den unumstrittenen Menschenrechten, kann Modellcharakter für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der gesamten Welt sein.
Wenn andere Lebensmodelle, etwa das asiatisch-chinesische, als gewollte Konkurrenz auftreten, müssen wir uns selbstbewusst auch dem globalen "Wettbewerb der Systeme" stellen.
Ich sehe keine einzige Säule unseres Modells, auf die wir verzichten könnten. Für mich ist das europäische Lebensmodell heute das der Menschenwürde am nächsten kommende Gesellschaftsmodell der Welt. Das sollte uns den Mut geben, es offensiv zu verteidigen. Europa befindet sich damit auf dem Weg zu einer globalen Friedens- und Handelsmacht.
Erst die Akzeptanz der Menschenrechte, der Verzicht auf Gewalt, dann die Entwicklung sozialer Standards, sowie die Einhaltung der Nachhaltigkeitsregeln für Umwelt und Finanzen und schließlich Fairplay im Welthandel lassen eine menschenwürdige Gestaltung der ganzen Welt erhoffen.