Brüssel, Dienstag 05. August 2008
Neue Regelungen für Brüsseler Assistenten beschlossen
Keine neuen Verträge für Familienangehörige / dritter Beschluss für mehr Transparenz
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde vom Parlamentspräsidium die Regelung für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Assistenten) der Abgeordneten neu formuliert. Die neuen Regelungen werden nach der Europawahl 2009 in Kraft treten.
Das Parlamentspräsidium einigte sich darauf, Regelungen für einen neuen europäischen Vertragsassistenten zu erarbeiten. Einzelheiten hierfür müssen in enger Zusammenarbeit mit EU-Kommission und Rat geklärt werden. Das Präsidium bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Europäische Rat noch in diesem Jahr, spätestens mit der neuen Periode, eine Neuregelung für die Beschäftigung von Assistenten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg nach europäischem Recht ermöglicht. Zurzeit befinden sich viele Mitarbeiter von Abgeordneten noch im jeweiligen nationalen System, was hinsichtlich des Steuer- und Sozialsystems sowie der Krankenversicherung regelmäßig Probleme nach sich zieht.
Mindestens 75% der Mittel für parlamentarische Assistenz stehen künftig ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge zur Verfügung. Nur noch maximal 25% dürfen für Dienstleistungen aufgewendet werden, z.B. für wissenschaftliche Studien oder Berater. Zudem dürfen Dienstleistungsanbieter in Zukunft kein Personal mehr zur Verfügung stellen. Alle Zahlungen werden über eine qualifizierte Zahlstelle abgewickelt, dabei wird sichergestellt, dass Abgeordnete keinen persönlichen finanziellen Nutzen aus der Beauftragung eines Dienstleisters ziehen (als Beteiligte, Gesellschafter, Vorstände, etc.). Dieser Beschluss schließt eine Lücke, die immer wieder Ausgangspunkt für Fehlinterpretationen bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel war.
Es dürfen ab sofort keine neuen Verträge mehr mit engen Familienangehörigen geschlossen werden. Wie für Assistenten, die im nationalen System bleiben wollen, gibt es auch hier eine Übergangszeit. Verträge, die bereits vor dem 1.7.08 bestanden, können bei Wiederwahl eines/r Abgeordneten für maximal eine weitere Legislaturperiode fortgeführt werden. Dies ist in der im Internet veröffentlichten "Erklärung der finanziellen Interessen" eines jeden Europaabgeordneten offen zu legen.
Die Verwaltung der lokalen Assistenten in dem Mitgliedstaat der Abgeordneten wird zukünftig nur noch über qualifizierte Zahlstellen abgewickelt. Die Zahlstellen sind für die korrekte Zahlung von Steuer- und Sozialversicherungsleistungen zuständig. Die Verwaltung kann auch über die Dienststellen des EP oder nationaler Parlamente (z.B. Bundestag) erfolgen.
Die neuen Regelungen für die Ausgaben für parlamentarische Assistenz stehen in einer Reihe von Entscheidungen des Europäischen Parlaments für mehr Transparenz. Als Berichterstatter bzw. stellvertretender Vorsitzender der Präsidiumsarbeitsgruppe war Ingo Friedrich an allen drei Entscheidungen maßgeblich beteiligt.
a) Zuerst verabschiedete das Plenum einen Bericht zur obligatorischen Registrierung von EU-Lobbyisten verbunden mit der Offenlegung der Finanzen sowie zur Einführung eines sog. "legislativen Fußabdrucks" zur Nachverfolgung der Einflussnahme von Interessenvertretern in der Phase der Ausschussberatungen.
b) Anschließend konnte das Präsidium die Durchführungsbestimmungen für ein europäisches Abgeordnetenstatut präsentieren. Eine einheitliche Vergütung sowie die Abschaffung der pauschalen Flugkostenerstattung sind enorme Fortschritte.
c) Die neuen Regelungen für Assistenten sind ein weiterer Erfolg, der durch ein europäisches Assistentenstatut komplettiert werden muss. Doch bereits jetzt werden die sozialen Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt. Gleichzeitig wird das Vergütungssystem transparenter und die Zahlungen besser nachvollziehbar.