08.04.2009: Finanzen

08.04.2009: Finanzen [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

mich interessiert, wie Sie zu der neuen Reisekosten-Regelung von EU-Parlamentariern stehen, dass auch innereuropäisch Business-Class geflogen und abgerechnet werden darf.

Ich bin selber Vielflieger und stelle fest, dass viele Airlines auf innereuropäischen Strecken nicht wirklich eine Business Class anbieten, sondern höchstens eine durch einen Vorhang getrennten Sitzbereich. Die signifikanten Mehrkosten für Business Class Tickets ist durch den sehr marginal besseren Service nicht gerechtfertigt.

Ist es von EU Parlamentariern zuviel verlangt, Steuegelder zu sparen und Economy zu fliegen?

Ihre Reaktion interessiert mich.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schneider

 

08.04.2009: Finanzen [Antwort]

Sehr geehrter Herr Schneider,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse bezüglich der Erstattung von Flugreisekosten für Abgeordnete.
Die neue Reisekostenregelung für Europaabgeordnete wurde bereits 2003 beschlossen und gilt mit Wirkung der kommenden Legislaturperiode des Europaparlaments, die im Juli 2009 beginnt. Ziel der Neuregelung ist es, möglichen Missbrauch von Pauschalerstattungen zu verhindern.
Die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich in der Diskussion um eine transparente Reisekostenregelung stets an den Bestimmungen orientiert, die für ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag gelten. Künftig sind die Europaabgeordneten bei der Erstattung von Flugreisekosten den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gleichgestellt.


Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

22.03.2009: EU-Vertrag

22.03.2009: EU-Vertrag [Frage]

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

ich habe mich gerade durch eine Seite der Bürgerinitiative gegen den EU-Vertrag (Lissabon) gelesen. Ob das geschriebene dort Stimmt oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn aber auch nur ein Teil der Aussagen dort stimmen, muss ich sagen: starke Bauchschmerzen.
Beispielsweise die Gliederung der EU "Demokratie". Ist es nicht so, daß wenn die EU einen Aufnahmeantrag an die EU stellen würde, dieser abgelehnt werden müsste?
Wer wählt bitte diese "Kommission"?
Das EU-Parlament hat nach den Aussagen der Webseite nicht viel bis zu nichts zu sagen. Kann keine Gesetzesanträge stellen usw.
Für mich persönlich ist das Parlament die Wichtigste Errungenschaft einer Demokratie. Der "Aufsichtsrat", der die Regierung kontrolliert und die Richtlinien festlegt. In der EU sitzt das Parlament mit viel Getöse herum und die Entscheidungen trifft die Kommission. Folglich würde die EU auch ohne EU-Parlament problemlos weiter funktionieren. Das kann nicht sein! Wenn schon die Bevölkerung fast nicht mitsprechen kann, wäre es zumindest wichtig, daß das Parlament die absolute Kontrolle hat. Wozu sonst noch wählen?
Ebenso die EU-Richter - nach Gnaden der EU Regierungen und wenn sie nicht funktionieren wie es gewünscht ist, fliegen sie nach 6 Jahren eben raus? Wozu dann noch Richter? Das können dann die Regierungen der Länder gleich selbst erledigen.
Also insgesamt gesagt, möchte ich in so einem Staatsgebilde nicht leben. Für mich sind die größten Denker der neueren Geschichte diejenigen, die das Deutsche Grundgesetz aufgestellt und verabschiedet haben. Dieses Grundgesetz darf keinesfalls durch ein nichtdemokratisches nach Lobbyinteressen gesteuertes Regelwerk aufgelöst werden!
Wäre es nicht an der Zeit, die Bürger der EU über diese und viele andere Dinge aufzuklären und über solche wichtige Fragen abstimmen zu lassen? Egal ob in Irland oder Italien. Hier geht es nicht um Gurkenkrümmung, hier geht es um unser aller Zukunft .

Viele Grüße
Michael Haagen

22.03.2009: EU-Vertrag [Antwort]

Sehr geehrter Herr Haagen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Gewaltenverteilung in der EU.

Die institutionelle Struktur der Europäischen Union wird immer wieder breit diskutiert und in Frage gestellt. Dies ist wichtig und gut so, schließlich werden dort Entscheidungen für etwa 500 Millionen Bürger getroffen. Ich will im Folgenden versuchen, detaillierter auf Ihre Fragen einzugehen:

Zunächst zur Europäischen Kommission: Sie ist für die korrekte Umsetzung der europäischen Gesetze und des Haushaltsplanes zuständig. Da die Kommission nur dem Gemeinschaftsinteresse verpflichtet ist, hat sie das Initiativrecht für Gesetzesvorlagen. Die Europäische Kommission ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Bundesregierung, die ebenfalls Gesetzesvorschläge ausarbeitet. An der Spitze der Europäischen Kommission stehen 27 Kommissare, einer für jeden EU-Mitgliedsstaat. Die Kandidaten werden von den Regierungen vorgeschlagen, doch das Europäische Parlament entscheidet nach Anhörung eines jeden Kommissars. Es kann die ernannten Kommissare ablehnen oder auch während der Amtszeit durch ein Misstrauensvotum abwählen. Das Europäische Parlament kann auch jederzeit die Kommission auffordern, eine Gesetzesinitiative zu starten. Das tut die Kommission dann auch fast immer. Insofern gibt es ein "indirektes Initiativrecht" des Parlaments.

Es ist leider ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Europäische Kommission allein die Entscheidungen in Brüssel trifft. Die Kommission legt, wie schon erwähnt, Gesetzesvorschläge vor, darüber entscheiden dann das Europäische Parlament und der Ministerrat. Im Ministerrat sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten. Da diese Regierungen durch Wahlen zustande kommen, ist der Ministerrat auch demokratisch legitimiert.
Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber. Die Mitsprache des Parlaments hat sich seit seiner Gründung stark ausgeweitet. Nur in wenigen Bereichen (z.B. Außen- und Verteidigungspolitik) entscheidet der Rat alleine. Der Vertrag von Lissabon würde die Kontrollkompetenzen des Parlaments nochmals ausweiten und es endgültig zum gleichberechtigten Gesetzgeber machen.
Neben der Einsetzung der Kommissare entscheidet das Parlament auch über den EU - Haushalt und kontrolliert am Ende des Rechnungsjahres, ob alle Gelder ordnungsgemäß ausgegeben wurden.
Ich bin nun seit 30 Jahren Mitglied im Europäischen Parlament und ich kann Ihnen versichern, dass sich das Parlament in dieser Zeit zu einem der Hauptakteure der EU entwickelt hat.

Was die Richter des Europäischen Gerichtshofs betrifft, so werden diese von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für jeweils 6 Jahre ernannt. Allerdings müssen sie unabhängig sein und die Qualifikation besitzen, die im jeweiligen Land eine Arbeit am höchsten Gericht ermöglicht. Ich habe den Eindruck, dass der Europäische Gerichtshof unabhängig von den Meinungen der jeweiligen Regierungen sehr kompetent seine Entscheidungen fällt. Ein deutscher Richter des Europäischen Gerichtshofs ist in keinster Weise Geisel der Bundesregierung.

Trotz allem gibt es in der EU noch einige Defizite, was Bürgerbeteiligung und Transparenz der Entscheidungen betrifft. Der Vertrag von Lissabon enthält einige Elemente, um die Lücken zu schließen, zum Beispiel das Europäische Bürgerbegehren. Mit einer Million Unterschriften von Bürgern aus mehreren Mitgliedsstaaten kann die Europäische Kommission in einem bestimmten Bereich zum Handeln aufgefordert werden. Ich selbst stehe seit mehreren Wochen in Verhandlungen mit der Kommission, um ein gemeinsames Lobbyisten - Register zu erstellen, in das sich alle Interessenvertreter, die hier in Brüssel aktiv sind, eintragen müssen. Dabei müssen auch die Ausgaben offengelegt werden, die diese Organisationen für ihre Lobbyarbeit ausgeben. Das kann jeder Bürger im Internet sehen und somit entsteht mehr Offenheit. Es gibt also starke Bemühungen, den interessierten Bürger mehr in den europäischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden. Dazu gehört auch die Forderung der CSU, ein Referendum abzuhalten, wenn Deutschland weitere Souveränitätsrechte an die EU übertragen soll.

Jetzt gilt es für die Beteiligung an den Europawahlen Anfang Juni zu werben, damit die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes dem Wunsch des Volkes entspricht. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto mehr repräsentiert das Europäische Parlament die Bürger.


Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

19.03.2009: Kultur

19.03.2009: Kultur [Frage]

 

Im EU-Parlament steht kurz vor den Neuwahlen eine Abstimmung zur Verlängerung des Urheberrechtsschutzes von 70 auf 95 Jahre an.

Meiner Meinung nach profitieren davon auf keinen Fall die Urheber eines Werks, die in fast allen Fällen 70 Jahre nach ihrer Schöpfung bereits verstorben sind, sondern nur die Medienkonzerne, die dem Urheber oftmals alle Rechte an seinem Werk abkaufen.
Die Allgemeinheit, der bald schon ältere bekannte Werke kostenlos zur Verfügung stehen würden, würde hingegen durch die Verlängerung der exklusiven Nutzungrechte für diese Konzerne geschädigt.

Werden Sie dieser Verlängerung dennoch zustimmen?

 

Peter Asemann

 

19.03.2009: Kultur [Antwort]

Sehr geehrter Herr Asemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verlängerung der Schutzdauer des Urheberrechts. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die bestehende Schutzdauer von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Dieser drastische Änderungsvorschlag war vielfältiger Kritik ausgesetzt und deshalb wurde die Entscheidung im Parlament zeitlich verschoben. In der Zwischenzeit wird nun in den Ausschüssen an Änderungen gearbeitet.

Durch den Vorschlag der Kommission soll dem Umstand der höheren Lebenserwartung Rechnung getragen werden. Für viele Studiomusiker aus den späten 50er Jahren stellen die Einnahmen durch das Urheberrecht den einzigen Lebensunterhalt dar. Diese Einnahmen würden nun in den kommenden Jahren für solche Musiker wegfallen. Deshalb bedarf es einer Verlängerung der Schutzdauer. Allerdings halte ich, genau wie Sie, eine Erhöhung auf 95 Jahre nicht für sinnvoll. Deshalb unterstütze ich folgende Änderungsvorschläge:

1. Ich unterstütze den Änderungsvorschlag, die Schutzdauer des Urheberrechts nicht auf 95, sondern nur auf 70 Jahre zu verlängern. Damit meine ich, wird die steigende Lebenserwartung ausreichend berücksichtigt. Im Moment ist zu erwarten, dass diese Änderung so auch umgesetzt wird.

2. Die Gesetzesänderung sieht die Einrichtung eines Künstlerfonds vor, in den die Musikindustrie 20% ihrer durch die Schutzfristverlängerung zu erwarteten Zusatzeinnahmen einzahlen muss.

3. Des Weiteren unterstütze ich die Einführung der sogenannten "use-it-or-lose-it-Klausel". Diese besagt, dass Musikunternehmen, die von Ihrem Recht der Vermarktung innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Gebrauch machen, das Recht an die Künstler zurückgeben müssen.

Mit diesen und analogen Änderungen halte ich die Verlängerung für vertretbar. Der Allgemeinheit wird im Übrigen dadurch nicht geschadet. Studien zufolge ist der Erwerb geschützter Musikaufnahmen nicht teurer als der ungeschützter. Insofern bin ich zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden wird, die auch wirklich den betroffenen Musikern hilft und nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Verlängerung der Schutzdauer genauer erläutern und Ihre Bedenken klären. Diskussion und Dialog ist in dieser Hinsicht immer wichtig. Nur mit einer mündigen und interessierten Bürgerschaft kann die europäische Idee der Einheit umgesetzt werden.


Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

08.03.2008: Demokratie und Bürgerrechte 2

08.03.2008: Demokratie und Bürgerrechte 2 [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 III EUV auf die regionale und lokale Ebene ausgeweitet.

Demnach darf die Gemeinschaft (bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten) nur tätig werden, wenn

1 das Ziel der in Betracht gezogenenen Maßnahmen weder auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend errreicht werden kann,
2. sondern die Gemeinschaft dies aufgrund des Umfangs und der Wirkungen besser kann.

Die Einschätzung ob Regionen oder lokale Gebietskörperschaften etwas "nicht ausreichend" können, müsste demnach der Beurteilung seitens der EU-Organe unterliegen.

Ist es daher möglich, dass die Kommission die Fähigkeiten der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften direkt beurteilt, wo doch die innerstaatliche Organisationsgewalt immer noch den Mitgliedstaaten verbleibt? Stellt diese Vorgehensweise an sich nicht bereits einen groben Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gegenüber den Mitgliedstaaten dar?

Über eine rasche Beantwortung der Frage wäre ich sehr erfreut.

Mit den besten Grüßen

 

Jonathan Mayer

 

08.03.2008: Demokratie und Bürgerrechte 2 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Mayer,

zunächst möchte ich mich recht herzlich für Ihre Anfrage und Ihr Interesse bedanken.

Grundsätzlich darf die Gemeinschaft unter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips nur dann tätig werden, wenn:

  • es sich nicht um einen Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft handelt,
  • die jeweiligen Ziele auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und
  • die Maßnahmen daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser durch die Gemeinschaft verwirklicht werden können.


Die Reichweite des Subsidiaritätsprinzips bezieht sich demnach auf die Bereiche, in denen eine zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten geteilte Zuständigkeit besteht (Kompetenzausübungsschranke). In Bereichen, in denen der Vertrag der Gemeinschaft keine Zuständigkeit zuweist, eröffnet das Subsidiaritätsprinzips auch keine zusätzlichen Kompetenzen (keine Kompetenzzuweisung). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft über Art. 308 EG erweitern können, wenn ein Tätigwerden der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Ziele des Vertrags erforderlich erscheint. Allerdings sieht Art. 308 Abs. 2 des Vertrags von Lissabon eine Informationspflicht der nationalen Parlamente vor.

Kurz gesprochen, muss bei jedem Vorhaben im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich, das eines der EU-Organe in Angriff nimmt, geprüft werden, ob es länderübergreifende Aspekte hat, die auf der nationalen - nach dem Vertrag von Lissaon auch auf der regionalen oder lokalen - Ebene nicht ausreichend geregelt werden können. Nur wenn nationale Lösungen allein nicht ausreichen und es Mitgliedsländern schaden könnte, wenn die EU nichts unternimmt, ist die Gemeinschaft am Zug. Das Subsidiaritätsprinzip dient somit als Korrektiv im Vorfeld von Rechtsakten.

Das Subsidiaritätsprinzip ist grundsätzlich gerichtlich überprüfbar. Zunächst entscheiden die Organe der Europäischen Union ob sie tätig werden oder nicht. Diese Entscheidung müssen sie gemäß Art. 253 EG mit einer Begründung versehen, d.h. die Organe können die Kompetenzen nicht ohne weiteres an sich ziehen. Insofern ein Mitgliedsstaat der Auffassung ist, dass ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gegeben ist, kann dieser Klage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Dieser entscheidet dann darüber, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht. Die endgültige Entscheidung über die Reichweite und die Auslegung obliegt demnach dem EuGH. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Prinzip durch ein Klagerecht der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen gestärkt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

13.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 3

13.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 3 [Frage]

Bei Spiegel Online vom 13.06.2008 www.spiegel.de steht, Zitat " Der stellvertretende CSU-Chef und langjährige Europapolitiker Ingo Friedrich wertet das Nein der Iren zum Reformvertrag von Lissabon als harten Schlag für die Europäische Union. Als Ausweg aus der Krise schlug der EU-Parlamentarier vor, einfach die Abstimmung in dem Land später zu wiederholen. "Trotz der großen Enttäuschung kann und muss die Erfolgsgeschichte Europas fortgesetzt werden", so Friedrich." Zitat Ende.


Sehr geehrter Herr Friedrich,

ihr Vorschlag ist wie, wenn ich jemandem eine versalzene Suppe vorsetze, dieser diese nicht essen möchte und eine neue Suppe verlangt und ich ihm einfach 10min später die selbe Suppe vortische.

Es ist ein demokratisches Armutszeugnis, das Irland das einzige Land ist, wo das Volk gefragt wurde. Hier in Deutschland währe der Vertrag sicherlich auch von der Bevölkerung abgelehnt worden, wie auch dieser Euro und die Osterweiterung.

Meine Fragen:

Warum teilen Sie die Befürchtungen der EU-Vertragskritiker nicht, wie diese z.B. auf folgender Webseite aufgeführt sind? www.eu-vertrag-stoppen.de

Warum glauben Sie, dass Europa eine Erfolgsgeschichte sei? Ich selbst sehe nur, dass alles mit dem Euro teurer wurde, Firmen wie Nokia ins EU-Ausland abwandern, Kriminelle ungehindert die Grenzen passieren können, unsinnige Vorschriften die von der EU in Nationale Gesetze diktiert werden müssen, keine unabhängige nationale Währungspolitik, Subventionswahnsinn, Fahranfänger mit dem Auto EU Führerschein weniger anfangen können als mit dem alten deutschen Klasse 3 Führerschein, und und und...

Mit besten Grüßen

Greg Berdet

13.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 3 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Berdet,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Europäischen Union.

Zu Ihrer Frage: Ist die Geschichte Europas als Erfolgsgeschichte zu charakterisieren? Ich meine ja. Sieht man nämlich genauer hin, so zeigt sich, dass viele Bedenken nicht berechtigt sind. Ist durch den Euro alles mehr als zum DM-Zeitalter teurer geworden? Berechnungen der Bundesbank haben ergeben, dass der Preisanstieg in den ersten zwei Jahren nach der Einführung des Euro insgesamt sogar um einen Prozentpunkt niedriger war als in den beiden letzten Jahren der D-Mark. Außerdem: Die Höhe der Inflation bei vielen besonders wichtigen Waren lässt sich nicht auf den Euro zurückführen, sondern auf explodierende Weltmarktpreise insbesondere bei Erdöl, Energie und Lebensmitteln sowie auf Steuerbelastungen durch Öko- und Mehrwertsteuer. Deswegen schlägt die CSU die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vor.

Der Zorn der Mitarbeiter des Nokia-Konzerns hinsichtlich der Verlegung des Konzerns ist gut nachvollziehbar, da es Nokia anscheinend nicht gelungen ist, das Potenzial Deutschlands als global wettbewerbsfähige Kraft zu erschließen. Bezüglich der Verlagerung des Konzerns nach Rumänien hat allerdings bereits Kommissionspräsident Barroso betont, dass Nokia von der EU weder Mittel aus dem Strukturfonds noch aus dem Regionalfonds erhalten hat. Vielmehr setzt sich die EU für gemeinsame Regelungen und soziale Sicherheitsmechanismen ein, die als Modell dafür dienen können, wie auf die Auswirkungen der Globalisierung reagiert werden kann. Denn Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, es ist vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Dazu gehört soziale Gerechtigkeit, die auf einem christlich sozialen Modell basiert. Konkurrenz und Solidarität sowie persönliche Verantwortung sind nicht unvereinbar, ein starker Markt gepaart mit einer starken wirtschaftlichen Stellung widerspricht nicht einem menschlichen Europa mit sozialer Verantwortung. Europa ist das Erfolgsmodell, um die soziale Marktwirtschaft auch global zu etablieren. Dazu muss die EU handlungsfähiger werden und stärker und geschlossener auftreten - was der Reformvertag von Lissabon ermöglichen soll. Nur so können China und andere Partner zu einem fairen Wettbewerb gebracht werden. Im Zeitalter der Globalisierung verlieren die Grenzen ihren trennenden Charakter.

In diesem Licht ist auch das Thema Subventionen zu sehen: Europäische Unternehmen, die weltweit konkurrenzfähig sein wollen, müssen in die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation investieren. Sie müssen sich von der Konkurrenz abheben sowie ihre Kundenattraktivität steigern. In manchen Fällen können dies die Märkte allein nicht gewährleisten, woraufhin staatliche Hilfe benötigt wird. In ihrer Position als Leuchtturm für die soziale Marktwirtschaft gewährt die EU jedoch nur solche Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und den freien Wettbewerb nicht verfälschen. Es ist eins unserer obersten Prinzipien, die Wirtschaftsbeziehungen menschlich zu gestalten. Derartige Subventionen gibt es heute in allen Staaten der Welt.

Auch für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist die EU eine große Hilfe, weil die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa verbessert wird. Durch Informationsaustausch der verschiedenen Behörden und durch die Arbeit von EUROPOL wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Früher konnten Verbrecher einfach ins Ausland flüchten, heute wird auch dort nach ihnen gesucht.

Die große Zahl der EU-Gesetze mag vielleicht den Eindruck von mangelnder Effizienz erwecken. So mag man auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehen können, dass z.B. eine Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln dazu dient, den Verbraucher vor irreführenden Produktbezeichnungen zu schützen und nicht dazu, den Herstellern unnötige Schwierigkeiten aufzubürden.

Sie haben Recht, wenn Sie behaupten, dass der reguläre EU-Führerschein weniger Befugnisse erteilt als der alte deutsche Klasse 3 Führerschein. Aus diesem Grund haben die Inhaber eines Klasse 3 Führerscheins auch die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen. In manchen Fällen werden in dem EU-Führerschein zusätzliche Einträge auch automatisch vorgenommen. Was Fahranfänger betrifft, so ist zu sagen, dass die Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ("Zweite Führerscheinrichtlinie") auf zwei Grundsätzen basiert, die das Wohl der europäischen Bürger zum Ziel haben: Sie dienen zum einen der Erleichterung der Freizügigkeit der Bürger (und heute ziehen 100.000 Bürger jährlich in Europa um) und zum anderen der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten wurden verschiedene Bereiche wie die Führerscheinklassen EU-weit harmonisiert. Mehr zum EU-Führerschein finden sie auf der Website der EU-Kommission ec.europa.eu

Richtig ist: Viele Bürger fühlen sich nicht mit der EU verbunden und haben das Gefühl, dass - wie auch ein Argument auf der von Ihnen angegebenen Internetseite lautet - über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Genau diese Nachteile sollte der Reformvertrag von Lissabon beseitigen, indem er die Arbeitsweise der EU transparenter macht und den Bürgern ein gewichtigeres Mitspracherecht, z.B. durch die Stärkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente verleiht. So gilt nach dem Reformvertrag für die Rechtsetzung regelmäßig das Mitentscheidungsverfahren. Dadurch wird das Parlament mit dem Rat ebenbürtiger Gesetzgeber. Auf diese Weise funktioniert die Europäische Union mit den Menschen und nicht gegen sie.

Laut Reformvertrag muss ab 2014 für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Ministerrat eine Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten und mindestens 65% der EU-Bevölkerung erreicht werden. Das entspricht dem deutschen Interesse als bevölkerungsreichsten Staat. Diese Abstimmungsregelung wird durch den Reformvertrag auf weitere 40 Politikbereiche erweitert. Ferner verleiht der Vertrag von Lissabon den Bürgern mehr Rechte, weil die EU-Grundrechte-Charta rechtsverbindlich wird.

Schließlich werfen die EU-Vertragskritiker der EU vor, dass sie den Grundsatz der Gewaltenteilung, ein wichtiger Bestandteil eines Rechtsstaats, nicht einhalte. Dies mag auf den ersten Blick so erscheinen, doch muss man dazu betonen, dass es sich bei der EU nicht um einen Staat (es ist auch ausdrücklich nicht das Ziel der EU, einen "europäischen Bundesstaat" zu schaffen) handelt, in dem eine klassische Gewaltenteilung gewährleistet werden muss. Vielmehr muss man auf EU-Ebene den Begriff des "institutionellen Gleichgewichts" verwenden. Denn im Mitgesetzgeber "EU-Ministerrat" sitzen in der Tat "exekutive" Minister der nationalen Regierungen. Ähnliches haben wir in Deutschland beim Bundesrat, wo auch Länderminister auf Bundesebene Gesetzgeber sind. Zur Vermeidung einer Vermischung wird durch nationale Maßnahmen (in Deutschland z.B. durch das "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" vom 12. März 1993) entgegengewirkt. Übrigens bewirkt auch hier die bessere Stellung des Europäischen Parlaments eine Stärkung der Legislative und der Demokratie.

Der beispiellose Wiederaufstieg Europas und Deutschlands inkl. der Wiedervereinigung wäre ohne Europa nicht möglich gewesen. Jetzt gilt es weltweit gemeinsam aufzutreten und die Interessen unserer Bürger gegenüber China und den anderen Giganten durchzusetzen.

Um diese Vorteile des Vertrags Wirklichkeit werden zu lassen, erscheint es überlegenswert, in der Republik Irland eine zweite Volksabstimmung über den Reformvertrag durchzuführen, was im Jahre 2001 auch zum Erfolg des Vertrags von Nizza geführt hat. Auch in Dänemark führte eine zweite Abstimmung 1992 zum Erfolg des Vertrags von Maastricht.


Mit besten Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

02.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 4

02.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 4 [Frage]

Sehr geehrter Herr Friedrich,

ich verflge schon lage Zeit die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in den Medien mit. Immer wieder wird von seitens der EU die Türkei zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards angemahnt, dabei wird u.a das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP heftig kritisiert.

Auggrund einiger aktueller Vorfälle wie z.B Fatwas des Diyanet die Frauen untersagen sich mit einem fremden Mann in einem Raum aufzuhalten oder das sich Frauen ausserhalb der eigenen Wohnung nicht Parfümieren dürfen, sagt für mich aus das sich die Tükei unter der AKP immer mehr von westlichen Werten abwendet und die Islamisierung des Alltags eine grössere Gestalt annimt.

Leider kamen von Seiten der EU (meines Wissens nach) keine Ermahnungen an die Adresse der türkischen Regierung. Ich sehe langfristig auch die Gefahr das das Diyanet über die Tochterorganisation DITIB, die zahlreiche Moscheen in Deutschland unterhält den bei uns lebenden Muslimen fundamentalistische und integrationsfeindliche Sichtweisen näherbringt, die die Kluft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen erheblich vergrössern werden.

Deswegen lautet meine Frage an Sie, soll die EU nicht endlich mal auch die AKP daran erinnern das auch sie sich an den Rechtsstaatlichen Spielregeln zu halten hat ?

Mit freundlichen Grüssen

Florian Fritzsch

Quellen:

www.ksta.de
www.spiegel.dehttp://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,556473,00.html

02.06.2008: Demokratie und Bürgerrechte 4 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Fritzsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den aktuellen Entwicklungen in der Türkei. Natürlich werde ich sehr gerne zu Ihrer Frage, welche mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat, Stellung nehmen.

Sie sprechen mit den Entwicklungen in der Türkei ein heikles Thema an. Man hat der Türkei von europäischer Seite aus bereits 1963 im Rahmen eines Assoziierungsverfahrens einen EU-Beitritt in Aussicht gestellt. Seit 1999 hat die Türkei den Status als offizieller Beitrittskandidat, seit Oktober 2005 laufen nun die offiziellen Beitrittsverhandlungen. Bis die Türkei in einigen Jahren letztendlich beitreten könnte, muss sie ihr nationales Recht vollständig an das europäische Regelwerk anpassen. Dazu wird der rechtliche Besitzstand der EU in 35 Kapiteln mit der Türkei Schritt für Schritt verhandelt. Um einen Überblick über den Fortgang der Verhandlungen zu gewinnen, erstellt die Europäische Kommission, die die Verhandlungen führt, einen jährlichen Fortschrittsbericht. Dieser Bericht erläutert die Fortschritte, Anpassungsleistungen und Rückschritte des Beitrittskandidaten. Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2007 weist auf nach wie vor bestehende Mängel, vor allem im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hin, die nicht durch die türkische Regierung beseitigt wurden. Der europäische Erweiterungskommissar rügt vor allem, dass die Reformen nur schleppend vorankommen und sich die Umsetzung der Reformen in der Türkei seit 2005 verlangsamt haben.

Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments äußerte sich ähnlich, vor allem was die Einhaltung der Menschenrechte wie Religionsfreiheit und Minderheitenschutz angeht. Die türkische Regierung hat beispielsweise immer noch keinen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Rechtssicherheit von religiösen Minderheiten, beispielsweise von Christen, garantiert. Zudem fehlt eine vollständige und effektive zivile Kontrolle über das Miltär, die die häufige Einmischung von Streitkräfen in politische Streitigkeiten verhindern würde. Meiner Meinung nach können die Beitrittsverhandlungen unter diesen Umständen nicht fortgesetzt werden, sondern sollten zügig beendet werden.Eine enge Partnerschaft mit der Türkei etwa im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wäre eine sinnvolle Lösung für die Türkei.

Auch der französische Staatspräsident Sarkozy, der ab Juli 2008 die Ratspräsidentschaft übernehmen wird, äußerte sich unmissverständlich klar, dass er gegen einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union ist und keine weiteren Kapitel für Verhandlungen öffnen will.

Wie Sie an meinen Ausführungen erkennen können, wird die türkische Regierung regelmäßig von europäischen Institutionen ermahnt und daran erinnert, dass eine Ignoranz unanfechtbarer freiheitlich, demokratischer Wertvorstellungen, für welche die Europäische Union unmissverständlich steht und eintritt, zu keinem Fortkommen in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei führen kann. Die von Ihnen angesprochenen Entwicklungen in der Türkei stehen in krassem Widerspruch zu unserem europäischen Wertesystem und bleiben bei den Europäischen Institutionen nicht unbeachtet.

Ihr
Dr. Ingo Friedrich, MdEP


Im Übrigen darf ich Ihnen meine neueste offizielle Stellungnahme zu diesem Thema übermitteln, die heute als Pressemeldung verschickt wurde:

Zwei neue unüberwindbare Hürden für den Türkeibeitritt

"Der aktuelle Abhörskandal in der Türkei ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Türkei für einen EU-Beitritt nicht reif ist", erklärte Ingo Friedrich, stellvertretender CSU-Vorsitzender und Präsidiumsmitglied des Europäischen Parlaments. In türkischen Medien war Anfang der Woche enthüllt worden, dass Polizei und Geheimdienste seit Anfang 2007 die Befugnis haben, jeden Bürger im ganzen Land abzuhören und seinen Internetverkehr sowie seine Bankkonten zu überwachen. Und das alles ohne richterliche Genehmigung, jedoch mit Zustimmung der Regierung. "Ein Land, in dem eine generelle und flächendeckende Abhörung der Bürger von der politischen Führung gebilligt wird, hat in der Europäischen Union keinen Platz. Die Türkei erfüllt damit nicht die Kopenhagener Beitrittskriterien, welche Rechtstaatlichkeit und eben keine Polizeiwillkür von den Beitrittskandidaten verlangen", so der Europaabgeordnete Ingo Friedrich.

Auch die neue Entscheidung des französischen Parlaments hat einen Beitritt der Türkei fast unmöglich gemacht. Die Abgeordneten stimmten am 3. Juni einer Verfassungsänderung zu, die ein Referendum über den Beitritt eines jeden neuen Mitgliedslands vorsieht, das mehr als fünf Prozent der Bevölkerung der Union stellen würde. Bei einem Referendum über den Türkeibeitritt ist mit einer großen Ablehnung durch die französische Bevölkerung zu rechnen.

Ingo Friedrich schlägt für die Türkei einen "Dritten Weg" vor. "Wir brauchen einen klar definierten Raum zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedsstaaten, in dem interessierte Nachbarländer enger an die Union angebunden werden können, ohne die Frage eines Beitritts zu definieren".

28.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 5

28.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 5 [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

ein erschreckender Artikel in der britischen Tageszeitung "Daily Telegraph", zu finden unter

www.telegraph.co.uk

schildert Pläne von Mitgliedern des Europaparlaments unter Führung des Briten Richard Corbett, die verschiedene bedenkliche Ziele verfolgen:

1. Der Zusammenschluß von Abgeordneten zu anerkannten Gruppen soll durch Heraufsetzung der Mindestanzahl erschwert werden, wodurch - natürlich rein zufällig - ausgerechnet europakritische Gruppen gesprengt würden.

2. Unbequeme Nachfragen von Parlamentariern sollen durch eine Einschränkung der Informations- und Fragerechte mittels Weigerungsrechten des Parlamentspräsidenten verhindert werden.

Wie stehen Sie zu vorgenanntem politischen Vorstoß und insbesondere den zwei besonders schwerwiegenden Folgen?

Mit freundlichen Grüßen,

 

Derk H. Hunne

 

28.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 5 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Hunne,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des Europäischen Parlaments. Das Parlament hat diese Woche in der Plenarsitzung über die zwei von Ihnen kritisierten Vorhaben abgestimmt. Daher beantworte ich Ihnen gerne Ihre Fragen.

Herr Corbett hat in der Tat zwei Vorschläge vorgelegt, die die Bildung von Fraktionen und die schriftlichen Anfragen von Europaabgeordneten an die Kommission und den Ministerrat betreffen. Ziel dieser Vorschläge ist jedoch in keinster Weise die Fraktion der Euroskeptiker zu zerschlagen oder die Frage- und Informationsrechte der Parlamentarier zu beschränken. Es sind vielmehr Anträge für eine Veränderung der Geschäftsordnung, die die Arbeit des Parlaments mit seinen 785 Abgeordneten besser und effizienter organisieren soll.

Derzeit braucht man im Europäischen Parlament mindestens 20 Abgeordnete aus einem 1/5 der Mitgliedstaaten (das entspricht 6 Ländern), um eine Fraktion zu bilden. Die Abgeordneten haben nun entschieden, die Mindestgrenze zur Bildung einer Fraktion auf 25 Abgeordnete heraufzusetzen, die aus einem 1/4 der Mitgliedsstaaten kommen müssen (7 Länder). 25 Abgeordnete entsprechen ungefähr 3 % der Gesamtzahl der zukünftigen Europaabgeordneten. Diese erscheint mir eine vernünftige Zahl, da ein Vergleich mit anderen europäischen Parlamenten zeigt, dass in der Regel mindestens 4 % der Abgeordneten nötig sind, um eine Fraktion zu gründen. Das Europäische Parlament hat also einen vergleichsweise niedrigen Schwellenwert für die Fraktionsbildung. Im Bundestag benötigt man zum Beispiel mindestens 5 % aller Abgeordneten. Das Parlament hat sich nach der Erweiterungsrunden von 2004 und 2007 um 12 neue Länder ebenfalls vergrößert. Eine Raufsetzung des Schwellenwertes für die Bildung einer Fraktion ist daher die logische Konsequenz. Dies soll zum einen eine zu starke Zersplitterung in kleine politische Gruppen vermeiden, die die ohnehin schwierige Entscheidungsfindung weiter erschweren würde. Zum anderen sollen finanzielle Ressourcen geschont werden. Jede Fraktion hat nämlich Anrecht auf umfangreiches Personal, Sitzungsräume im Parlament sowie weitere Mittel beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit und auswärtige Sitzungen. Die derzeit kleinste Fraktion der "Independence and Democracy", der Fraktion der Euroskeptiker, die nach dem Bericht in der "Daily Telegraph" von der Neuregelung bedroht wäre, hat 22 Mitglieder und 20 Fraktionsmitarbeiter, die vom Europäischen Parlament, also der öffentlichen Hand bezahlt werden.

Es kann auch keine Rede davon sein, dass der Änderungsvorschlag von Herrn Corbett sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet. Die Regelung tritt erst nach den Europawahlen 2009 in Kraft. Niemand kann heute absehen, wie das Wahlergebnis in einem Jahr aussehen wird, ob und wie viele der bisherigen Gruppierungen überhaupt von der neuen Regelung betroffen werden würden.

Im Übrigen beinhaltet die neue Regelung auch eine Maßnahme, die kleine Fraktionen wie die "Independence und Democracy" unterstützen soll. Falls eine Fraktion während der Legislaturperiode unter die erforderliche Mindestanzahl von Abgeordneten fällt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu den nächsten Wahlen weiterexistieren.

Auch die Neuregelung im Bezug auf die schriftlichen Anfragen, die Europaparlamentarier an die Kommission und den Ministerrat stellen können, soll einen aktuellen Missstand beheben. Heute wird die Kommission mit einer Flut von Anfragen konfrontiert, allein letztes Jahr sind über 6000 Fragen eingegangen. Einzelne Abgeordnete haben seit Beginn der Legislaturperiode 2004 bereits mehrere hundert Anfragen gestellt. Leider handelt es sich dabei zum Teil um Themen, für die die Kommission überhaupt nicht der richtige Ansprechpartner ist, da die EU in diesem Bereich keine Zuständigkeit hat. Es gibt Beispiele von Abgeordneten, die wiederholt nach Informationen der Kommission zu dem angeblichen Tod von Osama bin Laden fragten oder sich über die hohen Gebühren ihrer Bank beschwerten.

Das Europäische Parlament hat nun beschlossen, Leitlinien einzuführen, an denen sich die Fragen orientieren sollen. Ähnliche Leitlinien sind bereits für mündliche Anfragen der Parlamentarier üblich. Der Parlamentspräsident hat den Auftrag, unsachgemäße Anfragen herauszufiltern, bevor sie an die Kommission oder den Rat weitergeleitet werden. Dabei soll überprüft werden, ob die Anfrage eine präzise und verständliche Frage beinhaltet, ob die Frage überhaupt in den Tätigkeitsbereich der EU fällt oder ob dieselbe oder eine ähnliche Frage bereits kürzlich von einem anderen Abgeordneten gestellt wurde. Auch beleidigende Fragen sowie Angelegenheiten, die nur im persönlichen Interesse des Abgeordneten sind und nicht mit seiner parlamentarischen Arbeit zusammenhängen, werden zurückgewiesen. Der Abgeordnete hat bei abgelehnten Fragen jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Anfrage entsprechend der Richtlinien umzuformulieren. Die neue Regelung soll die Informations- und Fragerecht der Abgeordneten somit nicht einschränken, sondern dieses Instrument verbessern. Heute warten Abgeordnete nämlich aufgrund der Flut von nur teilweise berechtigten Fragen ihrer Kollegen meist so lange auf eine Antwort der Kommission, dass sie die erhaltenen Informationen oftmals gar nicht mehr richtig verwenden können.

Ich begrüße die beiden Reformen in der Geschäftsordnung des Parlaments, da sie die internen Abläufe der Parlamentsarbeit verbessern werden. Bei derzeit 785 Abgeordneten brauchen wir Regeln, die sinnvolle und effiziente Abläufe garantieren. Dies hilft auch, unnötige Ausgaben für die öffentliche Hand einzudämmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen aktuellen Hintergrundinformationen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP
Quästor und Präsidiumsmitglied des Europäischen Parlaments

23.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 6

23.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 6 [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Friedreich

Bei meinen Recherchen zum Vertrag von Lissabon bin ich auf folgende Fragen gestoßen, die ich gerne an Sie als Mitglied des Grundrechtekonvents weitergeben möchte:

1. Besetzung des EuGH
Im Art. 20 GG steht, dass die vom Volke ausgehende Staatsgewalt u.a. durch die Rechtsprechung ausgeübt wird.
Bei der Besetzung des BVG wird diesem Artikel Rechnung getragen, indem die Hälfte der Verfassungsrichter vom Bundestag ernannt werden. Die andere Hälfte wird vom Bundesrat ernannt. An der Zusammensetzung des BVG sind also immerhin 16 Länderregierungen und ca. 600 Volksvertreter beteiligt.
Der Vertrag von Lissabon sieht für die Besetzung des Europäischen Gerichtshofes vor, dass die Mitglieder des Gerichts "von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden."
Die Exekutive setzt also Vertreter der Judikative ein.
Widerspricht das nicht der im GG definierten Volkssouveränität und dem Prinzip der Gewaltenteilung ?

2. Schutz der Menschenwürde
Wie im GG gilt in der EU-Grundrechtecharta die Menschenwürde als unantastbar.
Während das GG hinzufügt "Sie (die Menschenwürde) zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt", heißt es in der Charta schlicht: "Sie ist zu achten und zu schützen".
Laut GG der BRD müssen die Staatsgewalten demnach die Menschenwürde des Einzelnen garantieren.
Diese Garantien sucht man in der Charta vergeblich.

Macht die BRD, wenn der Vertrag von Lissabon rechtskräftig wird, nicht einen Rückschritt hinter das Grundgesetz?

Für die Mühe, die sie sich machen um meine Fragen zu beantworten bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich!

Gruß


Markus Helmreich

 

23.05.2008: Demokratie und Bürgerrechte 6 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Helmreich,

ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.

Mein geschätzter Kollege Herr Markus Ferber, MdEP hat Ihre Fragen bezüglich des Vertrages von Lissabon bereits auf seiner Seite von Abgeordnetenwatch umfassend und kenntnisreich beantwortet. Seinen Ausführungen kann ich mich rundweg anschließen.

Mit besten Grüßen

Ihr
Dr. Ingo Friedrich, MdEP

20.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 7

20.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 7 [Frage]

Werter Herr Dr. Friedrich,

gerade habe ich auf der Seite euro-med.dk die Behauptung gelesen, dass im neuen EU - Reformvertrag in einer Fußnote zu einer Fußnote darauf hingewiesen wird, dass in bestimmten Situationen in der EU die T o d e s s t r a f e möglich ist ! ! !

Das wäre allerdings geradezu u n g e h e u e r l i c h !

Ist diese Information dieser Website richtig, oder eine Falschinformation. Ich b i t t e Sie o f f e n und direkt zu antworten. Ein Herumlavieren würde nur beweisen, dass ein eventuelles Dementi nicht wahr ist. Ich b i t t e um eine klare Antwort.

MfG. V. Henning

20.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 7 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Henning,

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Eine Legalisierung der Todesstrafe in der Europäischen Union (EU) wäre tatsächlich eine ungeheuerliche, aber völlig undenkbare Entwicklung. Es gibt aber in den Texten der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) des Europarates eine Passage, die die Todesstrafe erwähnt. Das hat allerdings überhaupt keine Auswirkungen auf die Europäische Union.

Zur Erklärung im Einzelnen: Mit der Ratifikation des Vertrags von Lissabon erhält die Europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlichen Charakter für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese 54 Artikel umfassende Charta wurde im Jahr 2000 von einem Grundrechtekonvent unter Präsident Roman Herzog ausgearbeitet und verdeutlicht die Werte, die für die Europäische Union gelten.

Da ich als Mitglied des Präsidiums des Grundrechtekonvents maßgeblich an der Entwicklung und Ausformulierung der Europäischen Grundrechte beteiligt war, kann ich Ihnen authentisch bestätigen, dass die Todesstrafe innerhalb der EU endgültig abgeschafft ist. Artikel 2, Absatz 2 der Europäischen Grundrechtecharta garantiert die Abschaffung der Todesstrafe. Der Wortlaut des Artikels lautet: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden". Dieser Artikel hat als Teil der Charta rechtsverbindlichen Charakter für alle EU-Mitgliedsstaaten.

Neben der eigentlichen Grundrechtecharta gibt es zusätzlich Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln. Diese Erläuterungen haben keinerlei Rechtswirkung, sondern dienen lediglich dazu, die historische Entwicklung einzelner Bestimmungen zu veranschaulichen. Zu Artikel 2, Absatz 2 der Grundrechtecharta findet sich in den Erläuterungen ein Verweis auf das 6. Zusatzprotokoll zur "Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK).

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 von der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten des Europarats (nicht der EU) unterzeichnet. Das fragliche 6. Zusatzprotokoll aus dem Jahre 1983 besagt, dass die Todesstrafe in Friedenszeiten vollständig abgeschafft ist. In Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr hingegen hätten die Mitgliedsstaaten des Europarates das Recht die Todesstrafe vorzusehen. Kein Mitgliedsstaat des Europarates hat allerdings davon Gebrauch gemacht.

Dieses 6. Zusatzprotokoll ist inzwischen auch überholt. Seit 1. Juli 2003 gilt das 13. Zusatzprotokoll, welches auch für den Europarat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen vorsieht. Da die Europäische Grundrechtecharta schon im Jahre 2000 verabschiedet wurde, enthalten die Erläuterungen zur Information der Bürger noch den Verweis auf das inzwischen ungültige 6. Zusatzprotokoll und nicht der Verweis auf das 13. Zusatzprotokoll.

Fazit: In der Europäischen Union hat die Todesstrafe noch nie gegolten und ist auch in Zukunft durch die Grundrechtecharta verboten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen diesen sehr komplexen juristischen Sachverhalt verständlich machen und Ihnen damit Ihre Sorge bezüglich der Todesstrafe innerhalb der EU nehmen.

Mit besten Grüßen
Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

11.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 8

11.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 8 [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

im Österreichischem Fernsehen ORF wurde vor wenigen Tagen von Plänen der Europäischen Kommission berichtet, eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EU-Bürger einzurichten ( futurezone.orf.at ).

Laut diesem Bericht kritisiert Europas oberster Datenschutzbeauftragter, Peter Hustinx, dass von Seiten der Kommission weder die Folgen dieses Vorhabens untersucht wurden, noch die Datenschützer - wie es wohl vorgeschrieben sein soll - beteiligt wurden.

Wie fragwürdig die Erfassung und Verwertung biometrischer Daten ist, deutet die Aktion des ChaosComputerClubs an. Dieser hat jetzt den Fingerabdruck des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble veröffentlicht ( www.heise.de ). Ähnliche Tricks wurden bereits in James Bond-Filmen gezeigt, als das Wort "Biometrische Daten" noch ein Fremdwort war.

Was kommt nach der zentralen Datenbank mit Fingerabdrücken? Die zentrale Gen-Datenbank?

Wie stehen Sie, Ihre Fraktion und das Parlament zu diesem Vorhaben der EU-Kommission bzw. hat das Parlament überhaupt Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München

Michael Schropp

 

11.04.2008: Demokratie und Bürgerrechte 8 [Antwort]

Sehr geehrter Herr Schropp,

im Namen der CSU-Europagruppe wird Manfred Weber, MdEP zentral auf Ihre Fragen antworten. Er ist Sprecher der EVP-ED-Fraktion im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Sie werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Antwort auf seiner Seite in diesem Online-Portal abrufen können:

Profilseite von Manfred Weber, MdEP

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ingo Friedrich, MdEP

10.04.2008: Verwaltung und Föderalismus

10.04.2008: Verwaltung und Föderalismus [Frage]

Hallo Herr Dr. Friedrich!

Schön Sie hier bei abgeordnetenwatch.de zu entdecken. Ich habe lange in Gunzenhausen gelebt und wir sind uns das ein oder andere Mal begegnet.

Seit ich ich Sie kenne - und das sind bestimmt schon fünf Legislaturperioden - sind Sie MdEP. Respekt!

Und jetzt zu meiner Fragen:

Was ist denn ein "Quästor"? Und welche Aufgaben hat er?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Herzliche Grüße,

Ihr

Claus Eutin

10.04.2008: Verwaltung und Föderalismus [Antwort]

Sehr geehrter Herr Eutin,

vielen Dank für Ihre sehr nette Nachricht. Es freut mich sehr, dass Sie meine Tätigkeit als Europaabgeordneter mit dem Europa-Büro in meiner Heimat Gunzenhausen über die Jahre verfolgt haben.

Nach fast achtjähriger Tätigkeit als Vizepräsident des Europäischen Parlaments wurde ich im Januar 2007 vom Plenum des Europäischen Parlaments zum Quästor gewählt. Die Wahl fand im Rahmen der turnusmäßigen Neubesetzung des Parlamentspräsidiums zur Mitte der Legislaturperiode statt, bei der der CDU-Abgeordnete Hans-Gert Pöttering zum neuen Parlamentspräsidenten gewählt wurde.

Das Präsidium des Europäischen Parlaments setzt sich zusammen aus dem Parlamentspräsidenten, den 14 Vizepräsidenten und den sechs Quästoren. Dieses Gremium regelt die organisatorischen und administrativen Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Das Präsidium entwickelt auch den Vorentwurf des Haushaltes für das Europäische Parlament, erstellt den Stellenplan für das Generalsekretariat und bestimmt den Generalsekretär.

Die Quästoren des Europäischen Parlaments sind für die Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der 785 Abgeordneten aus 27 Ländern mit 23 Amtssprachen, acht Fraktionen und 177 Parteien zuständig. Die Zahlen machen deutlich, dass die Quästoren dabei eine große Verantwortung für einen effizienten Arbeitsablauf des inzwischen sehr groß und komplex gewordenen Europäischen Parlaments tragen. Vereinfacht könnte man sagen, dass ein Quästor im Europäischen Parlament eine Mischung von Ältesten- und Personalrat ist.

Ich hoffe, Ihnen mit den obigen Informationen weitergeholfen zu haben, und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Ingo Friedrich, MdEP

08.04.2008: Gesundheit

08.04.2008: Gesundheit [Frage]

Sehr geehrter Herr Dr. Ingo Friedrich,

die Menschen haben es satt, mit der Lupe missverständliche Produktinformationen auf den Verpackungen zu enträtseln. Deshalb setzt sich foodwatch für das in England bereits erfolgreich verwendete Ampelsystem ein. Dort wird die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel bereits auf 10.000 Produkten verwendet. Die Farben Rot, Gelb und Grün weisen für jeden verständlich auf den Gehalt an Fett, Zucker und Salz hin.


Die Nahrungsmittelindustrie, unterstützt von Horst Seehofer und der EU-Kommission, will dagegen ein irreführendes, unverständliches Zahlensystem, das die tatsächlichen Nährwerte verschleiert! Allerdings ist das kein Wunder. Das Ampelsystem würde deutlich machen: Viele verarbeitete Lebensmittel, zum Beispiel Frühstückscerealien und Joghurtdrinks, sind gnadenlos überzuckert und tragen zum drängenden Problem des Übergewichts - insbesondere von Kindern - bei. Ich bitte um Ihre Stellungnahme zur Ampelkennzeichung .

Mit freundlichen Grüßen

Gerhart Menje

08.04.2008: Gesundheit [Antwort]

Sehr geehrter Herr Menje,

vielen Dank für Ihre Frage zur Lebensmittelkennzeichnung. Sie haben damit ein äußerst aktuelles Thema gewählt, das derzeit auf der Tagesordnung der Europäischen Union steht und stark in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Über die Arbeit des zuständigen Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament berichtete meine Kollegin Dr. Anja Weißgerber, MdEP bereits auf den Seiten dieses Internetportals:

Profilseite von Frau Dr. Anja Weisgerber

Deshalb möchte ich auf ihre Stellungnahme verweisen, die ich uneingeschränkt teile.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ingo Friedrich, MdEP

19.01.2008 Sicherheit

19.01.2008 Sicherheit [Frage]

 

Sehr geehrter Dr. Ingo Friedrich

Ich wende mich mit meiner Frage an Sie, da sie bei einer von Ihnen möglicherweise schon länger vergessenen Podiumsdisskussion in Neuendettelsau einen kompetenten Eindruck im Thema EU und EU Recht machten.

Angesichts der immer weiter gehenden Gesetzgebungen, die meiner Meinung nach Privatrechte, und die Menschenwürde in Deutschland weiter einschränken um damit eine ´Terrorgefahr´ abwenden zu können, (hierzu das schöne Wort Vorratsdatenspeicherung, der Bundestrojaner etc.) bin ich sehr über die Äußerungen Strucks im Fall der Flugzeug Abschüsse bei Terrorgefahr erfreut
(Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden" spiegel Online)

Meine Frage an sie lautet ob dieser oder ähnliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über eine ähnliche EU-Richtlinie umgangen werden kann.

wenn also beispielsweise in der EU, also einer höheren Instanz eine Richtlinie herausgegeben wird, welche Flugzeugabschuss bei akuter Gefahr für viele Menschen erlaubt, gilt diese Richtlinie auch in Deutschland, trotz des klaren ´neins´ des BvG, der höchsten Legislativen Instanz in Deutschland?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ; )

Grüße und Danke

C. Schlumberger


19.01.2008 Sicherheit [Antwort]

Sehr geehrter Herr Schlumberger,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich neuer EU-Richtlinien und deren eventuelles Eingreifen in die Privatrechte der Bürger.

Um Ihre Frage zu beantworten, berufe ich mich auf den sogenannten "Solange - 2 - Beschluss", in dem das Bundesverfassungsgericht 1986 Kriterien fest legte, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Es besagt, dass solange die Europäische Gemeinschaft in ihren Beschlüssen einen ausreichenden Schutz der Grundrechte gewährleistet, also den Wesensgehalt der Grundrechte einhält, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleiteten Gemeinschaftsrecht nicht mehr ausüben. Damit wurde im Allgemeinen ein ausreichender Schutz der Grundrechte durch den Europäischen Gerichtshof anerkannt. Vereinfacht bedeutet dies, dass Richtlinien der EU eingehalten werden müssen, solange sie sich im Rahmen unseres Grundgesetzes bewegen.

In diesem Sinne unterliegen auch sämtliche eventuell mögliche Abstimmungen im Bereich des Anti-Terror-Kampfes auf europäischer Ebene indirekt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Eine "Verselbstständigung" Europas in dieser Frage ist deshalb nicht zu erwarten.

Für weitere Informationen zum "Solange-Beschluss" verweise ich auf die Homepage der
Bundeszentrale für politische Bildung:
www.bpb.de

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit den besten Grüßen

Dr. Ingo Friedrich, MdEP
Quästor und Präsidiumsmitglied
des Europäischen Parlaments

22.10.2007: Internationales

22.10.2007: Internationales [Frage]

 

dürfen die deutschen soldaten im irak und in afghanistan gewalt anwenden???

 

Andre Riesen

 

22.10.2007: Internationales [Antwort]

Sehr geehrter Herr Riesen,

vielen Dank für diese brisante Frage. Wichtig scheint mir festzuhalten, dass die Bundeswehr keine Einheiten im Irak stellt. Hierfür gibt es kein Mandat des Deutschen Bundestags.

Die Frage, ob unsere Soldaten in Afghanistan Gewalt anwenden dürfen, regelt das ISAF (International Security Assistance Force)-Mandat, das der Deutsche Bundestag zuletzt am 12. Oktober verlängert hat. Dieses Mandat sieht keine Kampfhandlungen vor. Etwas anderes ist die Operation "Enduring Freedom". Hier hat der Bundestag noch nicht über eine Verlängerung entschieden. Anti-Terror-Einsätze wurden bisher im Rahmen des ISAF-Mandats der Vereinten Nationen durchgeführt, das auch den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung oder zur Ergreifung von Taliban-Kämpfern vorsieht.

Für weitere Fragen zu diesem Thema darf ich Sie an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten verweisen, der über das Mandat für Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheidet. In Fragen der Äußeren Sicherheit hat das Europäische Parlament bisher keine Gesetzgebungskompetenz.

Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Ingo Friedrich, MdEP

11.10.2007: Demokratie und Bürgerrechte 9

11.10.2007: Demokratie und Bürgerrechte 9 [Frage]

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Ingo Friedrich

Es gibt sehr viele Frauen die zwangsverheiratet werden und es ist wichtig, das ich sie das fragen muss, weil es geht um alle menschen. in deutschland müssen immer mehr ehrenmorde entstehen an ehefrauen. auch männer werden umgebracht, aber zurzeit nicht sowie bei den Frauen. damit deutschland dagegen was unternehmen kann und jemanden einsperren kann in einer nervenklinik zum beispiel bei kleinen überschreitungen wie die 300meter abstand haltung. wenn frauen eine anzeige machen darf der mann keine 300 meter an sie rankommen,es gibt viele die das gar nicht beachten und genau deswegen haben die frauen angst, die wissen, den ist auch nicht so geholfen. warum sollen die dann zur polizei solche männer mussen ehrlich weggesperrt werden und daraus lernen. finden sie nicht gesetzte sollten sich etwas ändern in deutschland? Man sollte ehrlich den Muslimischen frauen entgegen kommen. dann kommen diese menschen auch deutschland entgegen es ist wie ein geben und nehmen ....

Mit freundlichen Grüßen


Ayida Fatih

 

 

11.10.2007: Demokratie und Bürgerrechte 9 [Antwort]

Sehr geehrte Ayida Fatih,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen ein Problem an, das leider immer wieder durch leidvolle Schicksale auf sich aufmerksam macht. Bei meiner Arbeit im Europäischen Parlament verfolge ich eine klare Linie: Es gilt den Schutz der Würde des Menschen als universellen Wert zu verteidigen! Bei der Erarbeitung der Europäischen Grundrechtecharta haben wir im Konvent die Menschenwürde, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit allen Artikeln voran gesetzt um deren herausgehobene Stellung zu betonen. Mit der Einbindung der Grundrechtecharta in das Vertragswerk der EU erreichen wir wieder eine Verbesserung zum Schutz unserer Bürger.

Als gewählter Abgeordneter im Europäischen Parlament bin ich Teil der Legislative, also der Gesetzgebung. Wir geben den Handlungsrahmen vor, an dem sich die Mitgliedstaaten orientieren. Die Umsetzung bleibt der nationalen Ebene überlassen. Dabei kann ich in den vergangenen Jahren viele Fortschritte erkennen, wenngleich noch nicht in allen Bereichen das Wunschziel erreicht ist. Sollten Sie dazu eine konkrete Frage haben, würde ich Sie bitten, sich an einen Bundespolitiker zu wenden. Aus europäischer Sicht haben wir unseren Spielraum ausgeschöpft.

Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Ingo Friedrich, MdEP

06.10.2007: Frauen

06.10.2007: Frauen [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Friedrich,

Sie sind der Beantwortung der Frage "Wie können Sie Frau Pauli mit blöde Kuh beziffern” ausgewichen. Aus meiner Sicht haben Sie sich als Tagungsleiter von Parteitagen für alle Zeiten disqualifiziert, denn einer, der anderen das Mikro abdreht, weil er die Rednerin und Kandidatin um den CSU-Vorsitz für eine "blöde Kuh” hält und dies auch noch vor allen Delegierten kurz vor der Wahl über sein eigenes Mikrofon ausstösst, hat keine Tagung mehr zu leiten. Ausserdem lege ich Ihnen den Parteiaustritt und die Rückgabe des Bundesverdienstkreuzes nahe, um Schaden von der CSU und dem Ehrentitel abzuwenden.

Zu ihrer Erinnerung, als Beckstein von Pauli wegen Beleidigung gestellt wurde: «Ja, danke schön», sagt der Tagungsleiter, CSU-Vize Ingo Friedrich. Er will zur Tagesordnung übergehen, wirkt verunsichert. Den Unterkiefer schiebt er vor und zurück, öffnet lautlos den Mund und schließt ihn wieder.

Nachdem Sie Pauli das Mikrofon abgedreht hatten: Friedrich lehnt sich etwas zurück. Er sagt etwas. «So eine blöde Kuh», ist leise über die Verstärkeranlage zu hören. Der Unions-Fraktionschef im Bundestag, Volker Kauder (CDU), lächelt angestrengt, Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) schaut, ohne zu lächeln. Andere schütteln den Kopf. Stoibers Miene ist versteinert.

Geben Sie zu, die persönliche Bemerkung "blöde Kuh” abgegeben zu haben (ja/nein) und haben Sie Ihre "etwaigen persönlichen Bemerkungen, die missverständlich sein könnten” bis jetzt für sich behalten oder schon in einem persönlichen Gepräch mit Pauli geklärt, welchen "möglichen Irritationen” haben Sie dabei vorgebeugt bzw. wollen Sie noch vorbeugen und werden Sie sich vollumfänglich entschuldigen?

Mit freundlichen Grüßen

Joseph Meier

 

06.10.2007: Frauen [Antwort]

Sehr geehrter Herr Meier,

wenn Sie mit Teilnehmern des Parteitages, Delegierten oder Journalisten sprechen, werden Sie feststellen, dass die Sitzung absolut korrekt verlief. Wie ich Ihnen bereits schilderte, bekam Frau Pauli das Wort und sprach ausführlich zu den Delegierten. Nach ihrem Redebeitrag waren keine Wortmeldungen mehr zu erkennen. Es folgte der nächste Tagesordnungspunkt "Nominierung des Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten". Gleich zu Beginn stellte ein Delegierter einen Antrag auf geheime Wahl. Der Parteitag folgte dem Antrag und ich eröffnete daraufhin die Abstimmung. Zu diesem Zeitpunkt meldete sich Frau Pauli noch einmal zu Wort, was die Tagungsleitung in der Tat kurz irritierte, denn während eines Wahlgangs sind generell keine Wortmeldungen zulässig. Es war an dieser Stelle also nicht möglich, Frau Pauli das Wort zu erteilen, zumal bekannt war, dass sie anschließend als Kandidatin noch einmal ausführlich zu den Delegierten sprechen wird. Das Saalmikrofon unterlag nicht meiner Kontrolle. Zu Ihrer letzten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass mein Gespräch mit Frau Pauli bereits stattgefunden hat.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie auf www.abgeordnetenwatch.de oder www.ingo-friedrich.de.


Mit besten Grüßen,
Ihr

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP
Quästor und Präsidiumsmitglied des Europäischen Parlaments

29.09.2007: Frauen

29.09.2007: Frauen [Frage]

 

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Ihre Äußerung über Frau Pauli auf dem Parteitag hat mich sehr verwundert. Wie können Sie Frau Pauli mit (blöde Kuh) beziffern? Das paßt doch nicht zu Ihnen. Sie hat Ihre Meinung dargelegt, wie viele Bürger Ihres Landes denken. Warum werden Personen die sich kritisch äußern, so runter gemacht. Ich erwarte, daß Sie sich bei Frau Pauli entschuldigen für diese sehr dumme Bemerkung.

Herzlichst


Lothar Bonn

 

29.09.2007: Frauen [Antwort]

Sehr geehrter Herr Bonn,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner persönlichen Einschätzung der Situation am Samstagmorgen auf dem CSU-Parteitag in München.

Gemeinsam mit den Kolleginnen Barbara Stamm und Beate Merk im Tagungspräsidium leitete ich die Sitzung. In dieser Funktion ist es wichtig, für einen geordneten Ablauf der Beratungen der 1.000 Delegierten zu sorgen, auf die Einhaltung der formalen Vorgaben zu achten und die zu Beginn beschlossene Tagesordnung umzusetzen.

Am Samstag, nach der Bewerbungsrede des Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten Günther Beckstein meldete sich in der Aussprache Gabriele Pauli zu Wort. In aller Ruhe hatte sie Zeit für einen ausführlichen Redebeitrag. Anschließend gab es keine Wortmeldungen mehr. Auf den Antrag hin, die Abstimmung für die Kandidatennominierung in geheimer Wahl durchzuführen, eröffnete ich den Wahlgang. In diesem Moment meldete sich Frau Pauli noch einmal zu Wort, da sie in ihren Ausführungen auch eine Frage an Günther Beckstein gestellt hatte. Ich wies sie darauf hin, dass der Wahlgang bereits begonnen habe und keine Wortmeldungen mehr erlaubt seien, sich die Angelegenheit aber vielleicht später klären ließe. Nach dem Wahlgang ging Günther Beckstein auf Frau Paulis Frage ein und bot ihr ein Gespräch an, auf das sie gerne zurückkommen wird.

Sie sehen, der in den Medien sehr unterschiedlich reflektierte Ausschnitt des Parteitages ist nach demokratischen und formalen Maßstäben absolut einwandfrei verlaufen. Etwaige persönliche Bemerkungen, die missverständlich sein könnten, werde ich in einem persönlichen Gespräch mit Frau Pauli klären, um möglichen Irritationen vorzubeugen.

Ich hoffe, Ihnen Informationen zu einer besseren Beurteilung der Situation gegeben zu haben und verbleibe

mit besten Grüßen,
Ihr

Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP

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